Dopingkontrollen bei Ringkuhkämpfen
«Bisher keine positiven Befunde»
Werden an Stechfesten Eringerkühe zu Dopingkontrollen aufgerufen, zaubert das manchem Zuschauer ein fragendes Lächeln ins Gesicht. Doch dahinter steht ein ganzes Regelwerk.
Im Wallis herrscht Hochsaison der Ringkuhkämpfe sowohl im Ober- wie im Unterwallis. Tausende von Zuschauern besuchen die Anlässe jeweils, um die kämpfenden Kühe zu beobachten. Mit zunehmenden Zuschauer- und Medieninteresse haben die Stechfeste in den vergangenen Jahren mehr und mehr den Status von sportlichen Wettkämpfen bekommen.
Die Tierschutzgesetzgebung verbietet die Verabreichung von Reiz- oder Arzneimitteln zur Steigerung oder Beeinflussung der Leistungen von Tieren in sportlichen Wettkämpfen. «Deshalb auch wurden vor etwa zehn Jahren in Zusammenarbeit mit dem Eringerzuchtverband Dopingkontrollen eingeführt. So wie das bei Wettkämpfen mit Pferden schon lange existiert», erklärt die Stellvertertreterin des Walliser Kantonstierarztes, Claire Zen Ruffinen.
«Erhöhtes Verletzungsrisiko»
Die geltende Tierschutzverordnung erwähnt Doping als verbotene Handlung mit Tieren. Als verbotene Substanzen gelten allgemein Entzündungshemmer, die eigentlich die Schmerzen lindern, sowie anabole Steroiden, welch den Aufbau der Muskulatur fördern.
«Es ist klar, dass Tiere, die weniger Schmerzen empfinden, ein höheres Verletztungsrisiko haben. Sie überfordern etwa die Gelenke und die Hörner. Da die Eringerkühe auch Nutztiere sind, gibt es besonders bei Anabolika ein Risiko von Rückständen im Fleisch», erklärt Zen Ruffinen.
Das Los entscheidet
Einzelne Besitzer von Kampfkühen werden an Ringkuhkämpfen jeweils nach Ende einer Kategorie vom Platzsprecher zur Dopingkontrolle aufgefordert. Es werden für die Stichproben drei Tiere unter den Siegerinnen aller Kategorien ausgelost. Die Lose werden durch den Organisationspräsidenten im Beisein eines Amtstierarztes ermittelt. Bei verdächtigen Tieren kann der Tierarzt zusätzliche Kontrollen verlangen.
Diese Kontrollen können auch zeitlich unabhängig von den Ringkuhkämpfen durch den Kantonstierarzt angeordnet werden. Die Blutentnahme erfolgt direkt im Anschluss an die Preisverteilung jeder Kategorie. Für die Analyse wird das Blut beprobt. Es werden zwei Proben entnommen (A und B).
Bisher keine Sanktionen notwendig
Seit Einführung der Kontrollen, für deren Kosten der jeweilige Veranstalter aufkommen muss, sind im Wallis keine positive Fälle aufgedeckt worden. Bei einem positiven Befund müssten Züchter mit einer Disqualifikation ihrer Tiere sowie mit einem zeitweiligen Ausschluss ihrer Tiere von Ringkuhkämpfen rechnen. «Bei einem Dopingfall würde zudem das kantonale Amt für Veterinärwesen gemäss der Tierschutzgesetzgebung Massnahmen treffen», weiss Zen Ruffinen.
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