Affäre Giroud
Bundesgericht versenkt Strafanzeige von Giroud gegen Journalisten
Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hat korrekt gehandelt, als sie einer Strafanzeige des Walliser Weinhändlers Dominique Giroud gegen Journalisten des Westschweizer Fernsehens nach einer ersten Prüfung nicht weiter nachgegangen ist. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Entscheid des Kantonsgerichts bestätigt.
Giroud hatte aufgrund der Ausstrahlung eines Beitrags durch das Westschweizer Fernsehen am 6. Dezember 2013 gegen den Moderator Darius Rochebin und einen weiteren Journalisten eine Anzeige erstattet.
Im Beitrag war der Mitschnitt eines Telefongesprächs gesendet worden. Darin bittet der Journalist den Weinhändler um eine Stellungnahme zu Vorwürfen, die Giroud im Zusammenhang mit Steuerdelikten gemacht worden waren. Vorher klärt der Journalist Giroud auf, dass das Gespräch aufgenommen wird.
Ohne zu antworten, hängte Giroud das Telefon auf. Der Journalist hatte zuvor auch schriftlich um eine Stellungnahme angefragt.
Wie nun das Bundesgericht in seinem publizierten Urteil festhält, ist es gar nicht zu einem Gespräch gekommen. Damit seien auch die Straftatbestände Abhören und Aufnehmen fremder Gespräche und unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen nicht erfüllt.
Zudem liegt gemäss den Lausanner Richtern keine Ehrverletzung aufgrund des ausgestrahlten Telefongesprächs vor.
Mit dem fraglichen Bericht der Tagesschau des Westschweizer Fernsehens hatte sich auch die unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) beschäftigt. Sie wies im Oktober 2014 eine Beschwerde von Dominique Giroud gegen den Bericht ab.
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