Online seit 8.02.2012 10:17
Quelle: 1815.ch / map
Golfplatz Randa – Täsch
Eigentümer enteignet
Den Eigentümern des Golfplatzes Randa – Täsch wurde per Gerichtsverfahren das Recht am eigenen Boden entzogen. In der Begründung dazu heisst es, dies geschehe, da der Tourismus von öffentlichem Interesse sei.

Die beiden Grundeigentümer des Golfplatzes Randa - Täsch kündigten den Pachtvertrag mit der «Golf Mischabel AG» nach 5 Jahren, wie das Nachrichtenmagazin 10vor10 in einem Beitrag berichtet. Die Golfplatzbetreiber wollten die Kündigung allerdings nicht akzeptieren und verlangten beim Walliser Staatsrat die Enteignung für dieses Stück Boden. Der Staatsrat entschied zu Gunsten der «Golf Mischabel AG». Den Eigentümern wurde das Land daraufhin entzogen, gestützt auf das Walliser Tourismusgesetz. Nach diesem Gesetz sind derartige Enteignungen für touristische Zwecke möglich.

Der Staat darf Eigentümer nur dann enteignen, wenn Bauten von öffentlichem Interesse sind, so etwa für den Bau von Autobahnen, bei transnationalen Stromleitungen oder auch bei grösseren Flusskorrekturen. Staatsrat Jean-Michel Cina erklärt, der Golfplatz sei eine Infrastruktur von öffentlichem Interesse, da die Wirtschaft im Wallis stark mit dem Tourismus verbunden sei. Die enteigneten Parteien gingen mit ihrem Anliegen durch alle Instanzen bis vors Bundesgericht und wurden abgewiesen.

 

10vor10 vom 07.02.2012
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