Wie das eidgenössische Finanzdepartement EFD in einer Medienmitteilung vom 10. November 2010 verlauten lässt, hat das Parlament 2007 die Grundbeiträge für die Ausgleichsinstrumente für die Jahre 2008-11 global festgelegt. Diese Grundbeiträge werden gemäss Finanzausgleichsgesetz (FiLaG) durch den Bundesrat jährlich den Entwicklungen des Ressourcenpotenzials (Ressourcenausgleich) bzw. der Teuerung (Lastenausgleich) angepasst. Dem Bundesrat obliegt zudem die jährliche Verteilung der Ausgleichssummen auf die einzelnen Kantone.
Erhöhter Ressourcenausgleich
Für das Jahr 2011 stehen für den Ressourcenausgleich bzw. die Ausgleichszahlungen an die ressourcenschwachen Kantone insgesamt 3,633 Milliarden Franken (2010: 3,368 Mia.) zur Verfügung, was einer Steigerung von 265 Mio. Franken (+ 7,9 %) entspricht.
Bei den ressourcenstarken Kantonen haben Zug, Waadt und Schwyz gegenüber 2010 eine deutliche Mehrbelastung zu tragen, was eine Folge der starken Zunahme ihres Ressourcenindex darstellt.
Mindestausstattung von fast allen Kantonen erreicht
Gemäss Finanzausgleichsgesetz wird angestrebt, dass der ressourcenschwächste Kanton mit den Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich und dem Härteausgleich eigene Ressourcen in der Höhe von mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreicht. Diese Zielgrösse wird 2011 für die Kantone Uri (mit einem Index nach Ausgleich von 83,3), und Wallis (83,7) knapp verfehlt.
Dennoch verzeichnen auch diese Kantone gegenüber 2010 aufgrund ihrer Indexveränderungen vor Ausgleich eine Erhöhung der Ausgleichsmittel (Uri +2,2 Mio. und Wallis +43,5 Mio.).
Der Kanton Wallis erhält 2011 rund 527 Millionen Franken an Ausgleichszahlungen, das entspricht einer Pro-Kopf-Zahlung von rund 1800 Franken. Damit liegt das Wallis auf Platz zwei der finanzschwächsten Kantone. Den grössten Betrag erhält der Kanton Bern mit insgesamt 938 Millionen Franken.



