Kantonale Kommission für Menschen mit Behinderung
«Im Interesse des Mitmenschen mit einer Behinderung»
Im Frühling 2014 nahm eine Kommission für Menschen mit einer Behinderung ihre Arbeit auf. Anregungen und Fragen nimmt diese jederzeit entgegen.
Der Kanton Wallis hat 1991 eine avantgardistische Gesetzgebung für Menschen mit einer Behinderung gutgeheissen: im Zentrum steht die gezielte Förderung beruflicher und sozialer Eingliederung.
Um den neuen Herausforderungen bestmöglich Rechnung zu tragen, sieht das Gesetz eine Kantonale Kommission vor, das heisst ein beratendes Organ des Staatrates für alle Bereiche, die den behinderten Mitmenschen betreffen. Alle interessierten Kreise sind in dieser Kommission vertreten. Die Kommission hat zur Aufgabe, das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur in allen wichtigen Fragen betreffend Behinderung zu beraten.
Die Kommission, vom Staatsrat für die Periode 2014-2017 ernannt und unter der Leitung von Rico Meyer, nahm ihre Arbeit im Frühling 2014 auf. Im Moment stehen drei Themenbereiche im Vordergrund: Dies sind die gezielte berufliche Eingliederung, die Frage der Zukunft der Institutionen im Behindertenbereich und die ständig wachsende Herausforderung des psychischen Handicaps.
Die Kommission, vertreten durch den Präsidenten Rico Meyer (rico.meyer@bluewin.ch) und Margot Venetz (margot.venetz@admin.vs.ch), sind gerne Ansprechpartner für Fragen und Anregungen allgemeiner Natur die Behinderung betreffend.
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