Zweitwohnungs-Initiative
Ried-Brig und Saxon nicht mehr betroffen
30 Gemeinden, darunter Ried-Brig und Saxon, sind nicht mehr von der Zweitwohnungs-Initiative betroffen. Sie haben den Nachweis erbracht, dass ihr Zweitwohnungsanteil weniger als 20 Prozent beträgt. Sie wurden daher aus dem Anhang zur Zweiwohnungsverordnung gestrichen.
Die Liste umfasste ursprünglich 570 Gemeinden. Nicht mehr darauf stehen nun: Aeschi bei Spiez (BE), Begnins (VD), Canobbio (TI), Châtel-Saint-Denis (FR), Collex-Bossy (GE), Därstetten (BE), Ebnat-Kappel (SG), Escholzmatt-Marbach (LU), Estavayer-le-Lac (FR), Giswil (OW), Grandevent (VD), Gsteigwiler (BE), Guttannen (BE), Lauerz (SZ), Locarno (TI), Lostallo (GR), Lungern (OW), Ried-Brig (VS), Romoos (LU), Rüschegg (BE), Saicourt (BE), Saxon (VS), Schangnau (BE), Schwellbrunn (AR), Seewen (SO), Unteriberg (SZ), Unterschächen (UR), Urnäsch (AR), Villeneuve (VD) und Wilderswil (BE).
Nach Angaben des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) befinden sich noch 20 Gesuche von Gemeinden in Prüfung. Eine weitere Anpassung der Liste ist im Herbst geplant.
Die Zweitwohnungs-Initiative war im 11. März 2012 von Volk und Ständen angenommen worden, die Verordnung zu deren vorläufigen Umsetzung trat am 1. Januar 2013 in Kraft.
Gemeinden, die im Anhang zur Zweitwohnungsverordnung genannt sind, dürfen in der Regel keine Baubewilligungen für Zweitwohnungen mehr erteilen.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar