#DOSSIER#Seit dem 15. Oktober 2010 steht ein Entscheid im Fall eines entlassenen Lehrers an der Orientierungsschule von Stalden aus. Bisher wurde von Seiten des Walliser Staatsrates nicht entschieden, ob diese Entlassung missbräuchlich war. Aus diesem Grund reichte Valentin Abgottspon vor zwei Monaten bei der öffentlich-rechtlichen Abteilung des Kantonsgerichtes eine Rechtsverzögerungs- und Rechtsverweigerungsbeschwerde ein.
Doch das Kantonsgericht hat diese Beschwerde abgewiesen. Da die Entscheidungsfrist sechs Monate betrage, sei man nach wie vor im Zeitrahmen. Es sei zwar das Recht des Beschwerdeführers gewesen, vom Rechtsmittel und dem entsprechenden Zwischenverfahren Gebrauch zu machen, doch er müsse sich gemäss aufgeführter Lehre und Rechtsprechung diese Zeit anrechnen lassen.
Einen Rekurs von Seiten Abgottspon gibt es nicht, wie er gegenüber dem «Walliser Boten» erklärt. Er zeigt sich enttäuscht über das Urteil des Kantonsgerichtes, zumal dieser Entscheid für ihn auch finanzielle und berufliche Konsequenzen habe.
Die Verwaltungsbeschwerde von Abgottspon gegen dessen fristlose Entlassung ging am 15. Oktober 2010 ein, das Beschwerdeverfahren dauerte bis zum 15. Mai 2011 sieben Monate lang. Die Akten befanden sich in dieser Zeit fast vier Monate für das Zwischenverfahren bezüglich der aufschiebenden Wirkung beim Kantonsgericht. Infolgedessen habe der Staatsrat für die Bearbeitung des Dossiers höchstens vier Monate Zeit gehabt, wie es in der Begründung des Kantonsgerichts weiter heisst.
Mehr dazu im «Walliser Bote» vom 12. Juli.



