Anpassung der Altlasten-Verordnung
Tieferer Sanierungswert für Quecksilber
Für mit Quecksilber belastete Standorte bei Haus- und Familiengärten soll der Sanierungswert gemäss Altlasten-Verordnung von 5 mg/kg auf 2 mg/kg gesenkt werden. Der Bundesrat hat der geplanten Änderung der Altlastenverordnung heute zugestimmt. Der Walliser Staatsrat, die Lonza-Werke und die IG Quecksilber begrüssen diesen Entscheid.
2010 wurde im Kanton Wallis, im Gebiet Visp-Niedergesteln, eine grossflächige Quecksilberbelastung der Böden entdeckt. Nebst landwirtschaftlichen Gebieten sind auch Böden in Wohngebieten betroffen.
Der in der Altlasten-Verordnung (AltlV) festgelegte Sanierungswert für Standorte bei Haus- und Familiengärten, Kinderspielplätzen und Anlagen, auf denen Kinder regelmässig spielen, beträgt zurzeit 5 mg/kg. Zwei vom Bundesamt für Umwelt BAFU in Auftrag gegebene Studien haben jedoch ergeben, dass bereits ab 2 mg/kg eine gesundheitliche Gefährdung von Kindern möglich ist.
Deshalb schlägt das BAFU vor, den entsprechenden Sanierungswert der AltlV für Quecksilber auf 2 mg/kg herabzusetzen. Wird dieser Wert nicht überschritten, ist keine Gefährdung von spielenden Kindern zu erwarten.
Liegt die Belastung zwischen 2 und 5 mg/kg, müssen die kantonalen Behörden heute Nutzungseinschränkungen bei Haus- und Familiengärten oder Kinderspielplätzen verfügen. Mit der Anpassung der AltlV werden Sanierungsmassnahmen dieser Standorte bereits ab 2 mg/kg Quecksilber eingeleitet. Danach kann die Nutzung durch Kinder ohne Einschränkung und Risiko erfolgen.
Der Bundesrat hat der Änderung der AltlV am 14. Januar zugestimmt und sie auf den 1. März in Kraft gesetzt.
Staatsrat begrüsst Entscheid
Die Senkung des Sanierungswertes ist für die quecksilberbelasteten Böden zwischen Visp und Niedergesteln von grosser Bedeutung, äussert sich der Staatsrat in einer Mitteilung dazu. Sanierungen von Böden im Wohngebiet werden nun bereits ab einem Wert von 2 anstatt 5 mg/kg realisiert.
Diese Sanierungen in einem definierten Perimeter werden von der Lonza ohne Präjudiz vorfinanziert, bis die Verantwortungsfrage abschliessend geklärt ist. Nach der Sanierung können die Böden wieder ohne Einschränkungen von den Kindern genutzt werden.
Rasche Lösung für Parzellenbesitzer
Auch Lonza begrüsst den Entscheid des Bundesrats, den aktuellen Sanierungswert zu senken und möchte den betroffenen Parzellenbesitzern in den Wohngebieten von Turtig und Visp eine rasche und nachhaltige Lösung auch für kontaminierte Parzellen ab 2 mg Hg/kg anbieten. Ziel sei es, Nutzungseinschränkungen für Anwohner so weit wie möglich zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund hat sich Lonza im Juni 2014 bereit erklärt, bei Herabsetzung der gesetzlichen Limite ohne Präjudiz die alleinige Vorfinanzierung der Sanierungskosten in Wohngebieten in einem definierten Perimeter auch ab einer Belastung von 2 mg Hg/kg zu übernehmen.
Bereits im letzten Jahr hat Lonza mit der Planung der Sanierung der belasteten Böden auf der Basis des neuen Grenzwertes begonnen. Dieses Vorgehen erlaubt eine rasche, effiziente Umsetzung des Sanierungsprojekts.
Nicht alle Probleme für IG Quecksilber gelöst
Dass der Bundesrat den Sanierungswert von 5mg auf 2mgHg/kg Erde herabsetzt sei zu erwarten gewesen. Für die IG Quecksilber sind allerdings noch nicht alle Probleme gelöst.
Viele Eigentümer haben in ihrem Boden Quecksilber-Belastungen zwischen 0.5mg und 2mgHg/kg Erde. Diese Liegenschaften bleiben in einem Kataster für belastete Böden eingetragen. Die Liegenschaften weisen einen erheblichen Minderwert auf. Und die Eigentumsübertragung wie auch die Teilung von solchen Parzellen ist an Auflagen gebunden und bedarf gemäss Umweltschutzgesetz einer Bewilligung der Behörden.
Weder der Kanton noch die Lonza hätten bisher aufgezeigt, wie dieses Problem gelöst werden könne. Die IG Quecksilber will sich weiter für eine gute Lösung im Interesse der Geschädigten einsetzen.
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