Oberwalliser Züchter vs Eringerzuchtverband
Urteil im «Fall Schakira» wird für Oktober erwartet
Lange Zeit herrschte im Streitfall zwischen dem Oberwalliser Eringerzüchter Sepp Karlen und dem Eringerzuchtverband Funkstille. Die Rekurskommission unter Präsident Bernhard Burkard will nun aber noch in diesem Monat ihr Urteil verkünden.
Im Nachgang zum Kantonalen Stechfest am 6. Mai 2012, an welchem sich die Kampfkuh «Schakira» von Sepp Karlen den Titel der «Reine des Reines» holte, sprach der Eringerzuchtverband gegen ihn und weitere Züchter des Oberwallis ein- bis zweijährige Sperren aus. Ihre Stallungen wurden für die Teilnahme an Stechfesten gesperrt. Gegen die Besitzer von «Gentiane», Dominique Giroud, David Luyet und Oliver Flaction, wurden Verwarnungen ausgesprochen. Zwei der sanktionierten Oberwalliser Züchter legten in der Folge bei der zuständigen kantonalen Rekurskommission via ihren Anwalt Rekurs ein.
Zur Erinnerung: «Gentiane» wurde in der Ringkuhkampfarena gemäss Juryentscheid zunächst zur Siegerin in der Kategorie 1 erklärt. Die Jury notierte damals ein gegenseitiges Beschnuppern von «Schakira» und der vermeintlichen Siegerin «Gentiane» als Sieg für «Gentiane» (siehe Video). Das Publikum quittierte den Entscheid mit einem gellenden Pfeifkonzert. Daraufhin wurden die Tiere von den Rabatteuren nochmals zusammengeführt. «Gentiane» zog nach kurzem Kampf den Kürzeren. «Schakira» wurde zur Siegerin erklärt.
Komplizierte Beweisaufnahme
Seither sind mehr als zwei Jahre vergangen, ohne dass in der Sache ein Eintscheid gefällt wurde. Der neue Präsident der kantonalen Rekurskommission, Bernhard Burkard, begründet das lange Verfahren mit der Neuzusammensetzung der Kommission. «Im Oktober 2013 hat sich diese neu konstituiert. Im ‚Fall Schakira’ wurde unter meinen Vorgänger lediglich entschieden, dem Rekurs der Züchter aufschiebende Wirkung zuzugestehen.» «Schakira» konnte in der Folge im Mai 2013 zur Titelverteidigung in Aproz antreten, allerdings ohne Erfolg.
Mit der eigentlichen Beweisaufnahme wurde Anfang 2014 begonnen. «Die Anhörungen der Parteien beanspruchte viel Zeit. Dabei wollten einzelne Parteien derart viele Zeugen und Beweismittel zur Urteilsfindung aufführen, dass wir dies per Zwischenentscheid zum Teil abblocken mussten.» Das Verfahren gestaltete sich auch deshalb sehr kompliziert, so Burkhard. Zugelassen als Beweismittel hingegen wurden die Aufzeichnungendes Westschweizer Fernsehens. «In einer gemeinsamen Kommissionssitzung wurden die strittigen Szenen angeschaut. Mehr kann ich dazu nicht sagen.»
Urteil im Oktober
Die Besitzer von «Gentiane» kündigten in der vergangenen Woche an, den Eringerzuchtverband auf Schadenersatz von über 50'000 Franken einzuklagen. Das aber beeinflusse das Urteil der Rekurskommission nicht. «Die Besitzer von ‚Gentiane’ strengen ein ziviles Verfahren an, was unsere Kommission nicht betrifft. Von Druck auf unsere Urteilsfindung kann keine Rede sein», sagt Burkard.
Er geht davon aus, dass das definitive Urteil der Rekurskommission den involvierten Parteien schon bald zugestellt wird. «Das wird aber sicher noch im Verlauf des Monats Oktober der Fall sein.» Und zwar für alle in den «Fall Schakira» involvierten Parteien.
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Kommentare
Walki - ↑0↓0
Hier bestes Beispiel um zu zeigen wie traurig das Leben von manchen Menschen ist.Wenn man in seiner Freizeit nix gescheiteres anzufangen weiss,als wegen Kühen zu streiten sollte man sich schämen.Und zwar gegenüber Menschen,die echte Probleme haben wie Krieg,Hungersnot oder denen der Kopf abgehackt wird.Lasst euch das von einem begeisterten Schafzüchter sagen.
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