Mehr Transparenz zu Rechnungsstellung des Kantons gefordert
Walliser Kantonsgericht lässt Lonza abblitzen
Das Walliser Kantonsgericht hat eine Beschwerde der Lonza AG abgewiesen. Diese hatte eine Rechnungsstellung der Walliser Dienststelle für Umweltschutz im Zusammenhang mit Altlasten beanstandet.
Im Altlastenbereich verrechnet der Kanton Wallis seine Aufwände grundsätzlich dem Verursacher weiter. So wurde den Lonza-Werken von der Dienststelle für Umweltschutz (DUS) Ende Dezember 2011 eine Rechnung im Zusammenhang mit Abklärungen zur Altlasten-Thematik in der Deponie Gamsenried neben der Kehrichtverbrennungsanlage und ersten Untersuchungen zu den Quecksilberverschmutzungen rund um die Lonza-Werke zugestellt.
«Die Rechnung im Betrag von rund 20'000 Franken betraf verschiedene Dienstleistungen ausserhalb des üblichen Rahmens und nicht nur im Zusammenhang mit der Quecksilberaltlast», sagt Lonza-Mediensprecher Dominik Werner auf Anfrage. Aus Sicht der Lonza war die Rechnung zu wenig detailliert aufgelistet. «Lonza hatte deshalb Beschwerde bezüglich der Kostentransparenz dieser Rechnung eingelegt.»
Das Walliser Kantonsgericht hat nun diese Beschwerde am 14. August 2014 abgewiesen, wollte sich aber weder zum Inhalt der Beschwerde noch zum Urteil äussern. Einzig der Sachverhalt wurde bestätigt. Entsprechende Anfragen wurden auch von der Kantonsverwaltung sowie von den Lonza-Werken abschlägig beantwortet. Lonza-Sprecher Dominik Werner liess lediglich verlauten, dass das Chemieunternehmen den Fall nicht ans Bundesgericht weiterziehen werde.
An Gutachten gestört
Wie Recherchen von 1815.ch zeigen, störte sich Lonza im Fall von Gamsenried primär an einem Gutachten, dass der Kanton ohne Rücksprache mit Lonza an externe Fachstellen vergab und in Rechnung stellte. Das Chemieunternehmen stellt sich auf den Standpunkt, dass aussergewöhnliche Ausgaben, welche von der Lonza verursacht werden, anstandslos übernommen werden. Man verlangt aber, das derartige Leistungen vorab klar definiert sind. Nur so lasse sich die Verhältnismässigkeit solcher Rechnungen überprüfen.
Bezüglich der Quecksilberverschmutzung wies Lonza insbesondere einen Rechnungsbetrag im kleinen vierstelligen Bereich gänzlich zurück. Dies mit der Begründung, dass die Haftungsfrage noch nicht geklärt ist. Lonza stellte zudem auch in Frage, ob die Abklärungen tatsächlich über die gewöhnlichen Aufgaben des DUS hinausgehen und auch so verrechnet werden können.
Zum damaligen Zeitpunkt war das aus Sicht der Lonza durchaus nachvollziehbar, da das Ausmass der Umweltsünden des Chemiewerks in Sachen Quecksilber noch kaum überschaubar war. Lonza finanziert inzwischen alle technischen Untersuchungen zu den Quecksilberverschmutzungen diskussionslos vor und arbeitet intensiv mit den kantonalen Stellen zusammen.
Arnold sieht sich bestätigt
Vorgängig zum Entscheid des Kantonsgerichts wies der Walliser Staatsrat am 28. August 2013 den Rekurs ab. Bis auf wenige Punkte, etwa die Pauschalverrechnung von Spesen aufgrund von Erfahrungswerten, stützt das Kantonsgericht in seinem Urteil die Rechnungsweise des Kantons, die geltender kantonaler und schweizerischer Gesetzgebung entspricht.
Für DUS-Chef Cédric Arnold ist das Urteil lediglich eine Bestätigung der gängigen Praxis beim Kanton: «In Anwendung der geltenden Gesetzesgrundlagen verrechnet die Dienststelle für Umweltschutz generell gegenüber den Verursachern jene Aufwendungen, die über die Ausführung von gewöhnlichen Aufgaben der Dienststelle hinausgehen.» Mit dem Entscheid des Kantonsgericht, «das jetzt in Kraft getreten ist, können wir unsere Aufwendungen nun verrechnen», erklärt Cédric Arnold.
Bis zu fünf Stellen
«Im Bereich der Altlasten beschäftigen sich beim DUS aktuell 2,7 Stellen für den gesamten Kanton», sagt Arnold. Zur aktiveren Bearbeitung der Quecksilberproblematik wurden intern bei der DUS Reorganisationen durchgeführt und weniger dringende Aufgaben zurückgestellt. Ein DUS-Mitarbeiter wurde intern vorübergehend transferiert. «Sowohl der Chef der Sektion ‚Altlasten, Abfälle und Böden’ wie ich selbst sind stark im Dossier involviert», so Arnold. Zusätzlich seien externe Experten von der DUS beauftragt worden. «Seit Anfang Jahr arbeiten so fünf DUS-Mitarbeiter primär für das Dossier Quecksilberverschmutzungen.»
Quecksilber hält Kanton auf Trab
Zur Aufklärung der Quecksilberverschmutzungen fallen beim Kanton in verschiedenen Dienststellen Arbeiten an. Grundsätzlich ist daran zu erinnern, dass die Untersuchungen und die Sanierungen im Wohngebiet von der Lonza und nicht vom Kanton durchgeführt werden müssen. Der Kanton führt die Untersuchungen nur dort selber durch, wo er Bauherr ist. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche Untersuchungen im Auftrag vom Amt für Nationalstrassenbau durchgeführt.
Die Dienststelle für Umweltschutz handelt als Behörde nach der Altlasten-Verordnung und ordnet die Untersuchungen an, beurteilt die Ergebnisse und verlangt die nötigen Sanierungen. «Neben der Dienststelle für Umweltschutz ist auch der Verwaltungs- und Rechtsdienst des ganzen Departements stark betroffen. Dieser führt die Abklärung der Verantwortungsfrage und eines allfälligen Kostenteilers durch», so Arnold.
Weiter arbeiten am Dossier die Dienststelle für Gesundheitswesen sowie Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen massgeblich mit.
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