Raumplanung
Walliser Regierung sieht Schwierigkeiten bei Umsetzung
In der Raumplanung kommen strengere Regeln auf die Kantone zu. Das Stimmvolk stellt sich mit 62,9 Prozent Ja-Stimmen hinter das revidierte Raumplanungsgesetz, mit dem der Zersiedlung in der Schweiz Einhalt geboten werden soll. Die Walliser Regierung hat den Entscheid des Schweizer Stimmvolkes mit Bedauern zur Kenntnis genommen, sagte Staatsrat Jean-Michel Cina (CVP) am Sonntag zur deutlichen Annahme des revidierten Raumplanungsgesetzes.
Sämtliche Kantone mit Ausnahme des am stärksten betroffenen Kantons Wallis haben dem Raumplanungsgesetz zugestimmt. Die Walliser Stimmberechtigten lehnten das Gesetz ihrerseits wuchtig mit 80,4 Prozent Nein-Stimmen ab.
Auch mutmasslich betroffene Kantone stimmen Revision zu
Das Gros der Kantone stimmte mit 55 (Tessin, Appenzell Innerrhoden) bis 70 Prozent zu. Am höchsten fiel die Zustimmung in Basel-Stadt (78,1 Prozent), Zug (71,4 Prozent), Zürich (71,2 Prozent) und Basel-Land (70,3 Prozent) aus. Zugestimmt haben selbst die mutmasslich ebenfalls betroffenen Kantone Freiburg (62,9 Prozent), Jura (62,8 Prozent), Waadt (56,5 Prozent) und Tessin. Insgesamt stimmten 1'476'700 Personen dem Gesetz zu, 871'500 lehnten es ab.
Walliser Regierung fordert Treffen mit Bundesrätin Leuthard
Die Walliser Regierung werde so schnell wie möglich ein Treffen mit Bundesrätin Doris Leuthard beantragen, um für den Kanton Wallis verträgliche Lösungen zu finden, betonte Cina. Das Wallis verlange in den verschiedenen Gruppen, die mit der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes beauftragt werden, vertreten zu sein. Die Umsetzung des Gesetzes weise Schwierigkeiten auf, insbesondere juristische und finanzielle, die unüberwindbar sein könnten.
Raumplanung soll kantonal geregelt werden
Nach Ansicht der Walliser Regierung müsse die Raumplanung in kantonaler Hand bleiben. Man müsse die Eigenheiten der verschiedenen Regionen berücksichtigen. Nach Möglichkeit sollen Rückzonungen vermieden und das Eigentum der Walliser Bevölkerung respektiert und geschützt werden.
Kein unmittelbarer Handlungsbedarf für Bodeneigentümer
Gemäss Jean-Michel Cina wird die Übergangsphase von 5 Jahren erlauben, mit dem Gemeinden Lösungen auszuarbeiten, die auf die Besonderheiten der Regionen abgestimmt seien. Der Staatsrat betont zudem, dass durch die Annahme der RPG-Revision für die Bodeneigentümer kein unmittelbarer Handlungsbedarf bestehe. Die Revision werde frühestens 2014 in Kraft treten. Die Umsetzung werde gemäss Doris Leuthard rund 15 bis 20 Jahre dauern.
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