In seinem im Dezember 2011 gefällten Entscheid kommt das Bundesgericht zum Schluss, dass der Wald in Susten durch die bisherige Tierhaltung arg in Mitleidenschaft gezogen wurde, was in Widerspruch zur Waldgesetzgebung stehe. Weiter stelle der Tierpark eine bedeutsame Verletzung eines der wichtigsten Prinzipien des Raumplanungsrechts dar, nämlich des Grundsatzes der Trennung des Baugebiets vom Nichtbaugebiet.
#DOSSIER#Im Jahr 2009 verfügte das Departement für Verkehr, Bau und Umwelt, die Umzäunung des Tierparks Waldmatten im Waldareal in Susten sei zu beseitigen und verlangte von Emil Plaschy den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Diese Verfügung wurde vom Tierparkeigentümer beim Staatsrat angefochten, welcher die Beschwerde im Frühjahr 2010 abwies.
Eine Beschwerde ans Kantonsgericht blieb ebenfalls erfolglos. Dieses kam in seinem Entscheid vom 5. November 2010 zum Schluss, dass der Tierpark seinerzeit ohne rechtsgültige Baubewilligung errichtet wurde und dass die Voraussetzungen für eine nachträgliche Bewilligung nicht erfüllt waren, sodass der Tierpark aufzuheben und der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen sei.
Den Entscheid des Kantonsgerichts focht Emil Plaschy seinerzeit an und legte Beschwerde beim Bundesgericht ein. Am 7. Dezember 2011 hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerde abgewiesen und hat damit das Urteil des Kantonsgerichts bestätigt.



