Umwelt | WHO beurteilt das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat als «wahrscheinlich krebsfördernd»
Kantonier wegen Herbizid-Einsatz gerüffelt
Ein Staatsangestellter ist wegen des verbotenen Sprühens von Herbiziden an Strassenböschungen zwischen Bratsch und Jeizinen abgemahnt worden. Er missachtete damit ein seit 2001 in der Schweiz geltendes Verbot.
Entlang der Bergstrasse zwischen Bratsch, Erschmatt, Guttet und Jeizinen sind die Strassenborde derzeit orange-braun gefärbt. Der Grund: Hier wurde das Gras entlang des Verkehrsweges auf einer Strecke von mehreren Kilometern mit Unkrautvernichtungsmittel behandelt, wie ein Leser in einer Mail der Redaktion 1815.ch schreibt. «Das ist seit Langem verboten», schreibt dieser erbost.
Elias Bregy, der zuständige Strassenmeister und direkte Vorgesetzte des Kantoniers für den Streckenabschnitt, bestätigt den Sachverhalt. Auch er ist über den Vorfall verärgert. «Der Kantonier, der erst seit Kurzem beim Staat angestellt ist, war sich über das Verbot offensichtlich nicht im Klaren.» Dieser musste sich deshalb von Bregy einen Rüffel anhören. «In diesem Zusammenhang habe ich alle anderen Kantoniere erneut auf das Verbot aufmerksam gemacht. Strassenböschungen sind grundsätzlich mit Rückenmähern zu behandeln.»
Kanton erlaubt moderaten Einsatz
Das eingesetzte Herbizid vom Typ Glyphosat ist vom Kanton bezogen worden, wie Bregy weiter ausführt. Kantoniere dürfen dieses nur in Ausnahmefällen und nur moderat einsetzen. «Erlaubt ist das Ausbringen des Herbizides etwa zwischen Randsteinen und Strasse oder an felsigen Böschungen an Bergstrassen zur Behandlung von Problempflanzen. Rückenmäher würden hier auch lose Steine und Erdreich auf die Strasse schleudern.»
Bleibt anzumerken, dass Glyphosat natürlich nicht nur beim Kanton und oftmals in Gemeindewerkhöfen Anwendung findet. Auch in Walliser Rebbergen oder Obstplantagen kommt das Herbizid gegen unerwünschtes Unkraut zum Einsatz, hier allerdings in den meisten Fällen legal. Und natürlich greifen auch Hobbygärtner oder Hausbesitzer zur Giftkeule, um auf ihren Grundstücken entlang von Gartenwegen und –terrassen sowie Zufahrten unliebsames Grünzeug zum Absterben zu bringen. Obwohl auch hier das Gesetz den Einsatz von Herbizid stark einschränkt (siehe Box).
Umweltverbände fordern Totalverbot
Zusammen mit Greenpeace und den Ärzten für Umweltschutz hat die Stiftung für Konsumentenschutz im Mai eine Petition lanciert. Darin fordern sie vom Bundesrat und vom eidgenössischen Parlament, dass der Verkauf und Einsatz von Glyphosat in Privatgärten, Landwirtschaft und Bundesbetrieben verboten wird.
Laut der Konsumentenschutz-Stiftung ist Glyphosat das meistverkaufte Unkrautvernichtungsmittel der Schweiz. Es finde sich in Produkten wie Roundup, Taifun, Well Kill oder Capito und sei in den Gartenabteilungen von Migros, Coop, Landi, Jumbo oder Hornbach erhältlich.
Die Umweltverbände stützen ihre Forderung auf eine Beurteilung der Weltgesundheitsorganisation WHO. Diese beurteilte Glyphosat kürzlich als «wahrscheinlich krebsfördernd». Die Anwendung des Pestizids sei für Konsumentinnen und Konsumenten, Landwirte und Hobbygärtner gefährlich. Glyphosat und seine Abbaustoffe würden mittlerweile in der Luft, im Regen und selbst im menschlichen Körper nachgewiesen.
zen
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