Jugendpolitik | Kommission gegen Verfassungsänderung zu Kinder- und Jugendpolitik
Amherds Forderung abgelehnt
Für die Kinder- und Jungendförderung braucht es aus Sicht der ständerätlichen Bildungskommission (WBK) keine neuen rechtlichen Grundlagen. Die Kommission beantragt ihrem Rat, auf eine entsprechende Vorlage gar nicht erst einzutreten.
Der Entscheid fiel mit 6 zu 5 Stimmen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Der Entwurf geht auf eine Parlamentarische Initiative von Viola Amherd zurück. Vorgesehen ist eine Ergänzung der Bundesverfassung: Der Bund soll Grundsätze zur Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie zu deren Schutz festlegen können.
Der Nationalrat hatte einer Verfassungsänderung zwar knapp zugestimmt, diesen Teil aber gestrichen. Er will lediglich in der Verfassung verankern, dass Bund und Kantone eine aktive Jugendpolitik betreiben.
Heute müssen Bund und Kantone bei der Erfüllung ihrer Aufgaben den besonderen Förderungs- und Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen Rechnung tragen.
Amherds Forderung, die Verfassung zu ergänzen, hatte in beiden Räten eine Mehrheit gefunden. Die Bildungskommission des Nationalrates erarbeitete in der Folge einen Erlassentwurf. In der Vernehmlassung lehnte eine Mehrheit der Kantone das Vorhaben jedoch ab. Auch der Bundesrat sah keinen Handlungsbedarf. Nach dem knappen Ja im Nationalrat und dem Nein in der Ständeratskommission stehen die Chancen für das Projekt eher schlecht.
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