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Urteil gefällt: Vier Jahre Knast

Tatort. Auf dieser Strecke wurde ein 13-jähriges Mädchen im Juni 2014 sexuell genötigt. Nun ist das Urteil gefällt.
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Tatort. Auf dieser Strecke wurde ein 13-jähriges Mädchen im Juni 2014 sexuell genötigt. Nun ist das Urteil gefällt.
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Quelle: RZ 0

Ein Asylbewerber muss für vier Jahre ins Gefängnis. Der Grund: Eine versuchte Vergewaltigung an einem 13-jährigen Mädchen in Visp.

«Hier kam es fast zur Vergewaltigung», schrieb die RZ am 7. August 2014. Was war passiert? Am helllichten Tag im Juni 2014 begaben sich zwei 13-jährige Mädchen aus einem Bergdorf im Mattertal auf dem Flussdamm der «Vispe» in Richtung Schwimmbad «Mühleye». Ein gemütlicher Nachmittag im kühlen Nass sollte es werden. Es kam anders: Auf dem Weg ins Schwimmbad wurden die Mädchen Opfer eines Asylbewerbers, der eines der Mädchen vergewaltigen wollte. Eine Untersuchung des Vorfalls wurde umgehend eingeleitet. Staatsanwalt Rinaldo Arnold damals zur RZ: «Der Täter befindet sich in Haft, mehr kann nicht kommuniziert werden.» Am 7. September 2015 wird das Urteil gesprochen. Darin steht: «Das Kreisgericht Oberwallis hat einen eritreischen Asylbewerber wegen sexuellen Handlungen mit einem Kind, sexueller Nötigung, versuchter Vergewaltigung und einfacher Körperverletzung zu einer vierjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.» Verletzt wurde beim Vorfall eine zufällig vorbeikommende Passantin, die beherzt eingriff und dabei einen Schlag ins Gesicht einstecken musste. Durch das Eingreifen der Passantin konnte das Mädchen fliehen. Bereits beim Schwimmbad wurde der Asylbewerber verhaftet und blieb seither in Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Verschiedene Anwohner im «Kleegärtenquartier» hatten nach dem Vorfall Konsequenzen gefordert (in der RZ). So auch CSP-Gemeinderat Rolet Gruber.

Situation hat sich entschärft

Gruber damals zur RZ: «Die Leute fühlen sich nicht mehr sicher, ich werde von Frauen abends angesprochen, ob ich sie durch das Quartier begleiten könne. Das sind doch keine Zustände.» Was sagt Gruber zum Urteil und der vierjährigen Freiheitsstrafe für den Täter vom Juni 2014? «Das ist gerechtfertigt und erzielt hoffentlich eine abschreckende Wirkung.» Und: «Vier Jahre entsprechen bestimmt der richtigen Bestrafung.» Er selber wollte sich mit der ABP/CSP Visp-Eyholz nach dem Vorfall dafür einsetzen, dass die «Kleegärten» wieder sicherer werden. Mit Erfolg. Gruber: «Das Asylheim wird zwischenzeitlich gut überwacht, so dass sich die Situationen während des vergangenen Jahres entschärft hat.» Auch Gruber weiss, dass jeder sexuelle Übergriff einer zu viel ist. Trotzdem sei es wichtig gewesen, dass sich ein solcher Vorfall nicht wiederhole. «Es blieb eine einmalige Sache», sagt er. Für die Betroffenen bleibt dennoch ein Wermutstropfen: Das Urteil des Kreisgerichts ist bereits vom Angeklagten angefochten worden und somit nicht in Rechtskraft erwachsen. Weitere Auskünfte erteilte das Kreisgericht nicht.

Simon Kalbermatten

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