Justiz | Bundesgericht stützt Entscheid der Genfer IV-Stelle
Mädchen wird Brust-OP nicht bezahlt
Die IV-Stelle des Kantons Genf hat die Übernahme der Kosten für eine Brust-Rekonstruktion bei einem Mädchen zurecht abgelehnt. Zu diesem Entscheid ist das Bundesgericht gelangt. Das Mädchen litt seit Geburt an einer Fehlbildung der Brüste.
Die IV-Kasse des Kantons Genf hatte die Kostenübernahme für die Operation zwischen 2013 und 2015 mehrmals abgelehnt. Das Mädchen hat verschiedene physische und psychische Geburtsgebrechen, für deren Behandlung die IV mehrmals aufgekommen war. Im Zusammenhang mit der Fehlbildung der Brüste hatte die IV-Kasse Prothesen bezahlt.
Wegen der Ablehnung der Kostenübernahme der Operation zog die Mutter vor Gericht. Die Genfer Justiz bejahte den Anspruch des Kindes. Das Gericht stützte sich dabei auf zwei Gutachten. Diesen Entscheid hat das Bundesgericht auf Beschwerde der IV-Stelle hin aufgehoben.
In einem am Mittwoch publizierten Entscheid hält das Bundesgericht fest, die Fehlbildung des Mädchens sei nicht auf der Liste der Geburtsgebrechen aufgeführt, die zu einer Leistung der IV berechtigten.
Die Genfer Richter waren hingegen den Argumenten der Gutachter gefolgt, wonach die Fehlbildung die Betroffene negativ bei der Erlangung und Ausübung eines beruflichen Auskommens hindere. Das Mädchen leide an einer autistischen Störung. Daraus ergäben sich Anpassungsstörungen, Stress und Ängstlichkeit. Die Fehlbildung der Brüste verstärkten den Stress, was sich massgebend auf die psychische Verfassung auswirke.
Einer von vielen Faktoren
Die Lausanner Richter schliessen sich dieser Argumentation nicht an. Sie gehen nicht davon aus, dass die Operation notwendig ist, um das wirtschaftliche Fortkommen des Mädchens zu verbessern. Angesichts der verschiedenen Geburtsgebrechen sei die Fehlbildung nur einer von vielen Faktoren, die die psychische Verfassung des Mädchens beeinflusse.
Eines der Gutachten habe gemäss Bundesgericht zudem festgehalten, dass die schulischen und sozialen Probleme des Mädchens vor allem Folge der autistischen Störung seien.
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