Immobilien | Monatlicher Mietzins kann um 2,9 Prozent gesenkt werden
Mieter haben nun Anspruch auf Reduktion des Mietzinses
Viele Mieterinnen und Mieter dürften demnächst finanziell etwas entlastet werden: Weil am Montag der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten von 1,5 auf 1,25 Prozent gesunken ist, haben sie Anspruch auf eine Senkung der Mietzinsen. Der Mieterverband spricht von einem Betrag von jährlich rund 1 Milliarde Franken, die der Mieterschaft nun zustehe.
Am Montag hat das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) den neuen Durchschnittszinssatz des Hypothekenbestands in der Schweiz publiziert. Dieser beläuft sich neu auf 1,37 Prozent. Die Veränderung dieses Zinssatzes, der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) auf Basis der realen Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen bei Schweizer Banken berechnet wird, belief sich zwar nur auf 0,02 Prozentpunkte. Die Rundung des Wertes führte nun aber zur Senkung des hypothekarischen Referenzzinssatzes für Mietverhältnisse.
Dieser immer in Viertelprozentpunkten angepasste Referenzwert fliesst in die Berechnung der Mieten mit ein. Die Senkung des Satzes von 1,5 auf 1,25 Prozent führt nun dazu, dass die Mieter Anspruch auf eine Mietzinsreduktion haben. Konkret können sie damit rechnen, dass der monatliche Mietzins, den sie für ihre Wohnung oder ihr Haus bezahlen, um rund 2,9 Prozent gesenkt wird.
Der Referenzzinssatz des BWO ist für die Mehrzahl der Wohnungen in der Schweiz massgebend. Keine Gültigkeit hat er einzig für gewisse über eine staatliche Förderung finanzierte Liegenschaften sowie für Genossenschaftswohnungen, deren Mietzinse einer staatlichen Kontrolle unterliegen.
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