Verfassung | Änderungen bei konstituierender Session des Grossen Rats und bei Wahlgangs-Frist
Parlament hat Verfassungsänderung gutgeheissen
Nach dem Ständerat hat nun auch der Nationalrat die Verfassungsänderungen im Kanton Wallis genehmigt. Konkret geht es um die konstituierende Session des Grossen Rats und um die kantonalen Wahlen.
Das Parlament hat Verfassungsänderungen in den fünf Kantonen Uri, Tessin, Waadt, Genf und Wallis genehmigt. Nach dem Ständerat in der vergangenen Woche hat nun auch der Nationalrat am Mittwoch die jeweiligen Änderungen gutgeheissen. Im Wallis ging es um die konstituierende Session des Grossen Rats sowie um die Änderung der Frist zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang bei den kantonalen Wahlen.
sda/wh
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