Neue EU-Richtlinien seit Oktober 2014 in Kraft
Einmotorige Helikopter nur in Ausnahmefällen zugelassen

Die Walliser Flugretter sind für die neue Gesetzgebung in der Rettungsfliegerei bereit.
Foto: Air Zermatt AG
Europäische Richtlinien schreiben in der Rettungsfliegerei zweimotorige Helikopter vor. Der Einsatz von einmotorigen Maschinen ist in der Schweiz nur noch in Ausnahmesituationen erlaubt. Die Flotten der Walliser Flugretter Air Zermatt und Air-Glaciers sind bereit für die neuen Vorschriften.
Nach mehrjähriger Übergangsfrist hat die EU-Flugsicherheitsbehörde per Oktober 2014 neue Regeln in Kraft gesetzt, die auch für das Schweizer Rettungswesen gelten. Gemäss EU-Richtlinie dürfen grundsätzlich nur Helikopter mit zwei Antriebesmotoren für Rettungsflüge eingesetzt werden. Zugleich hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) jedoch eine Ausnahmeregelung festgesetzt, wonach Rettungsflüge in der Schweiz mit einmotorigen Helikoptern in bestimmten Situationen weiterhin möglich bleiben sollen. Hauptgrund dafür war gemäss Mitteilung des BAZL, dass die europäischen Vorschriften für Helikopter nicht auf die topografische Situation der Alpenländer ausgerichtet waren. Mit der Sonderregelung bekräftigt das BAZL ferner, dass der Betrieb von einmotorigen Helikoptern in der Rettungsfliegerei keine Sicherheitslücke darstellt.
Zweiter Motor keine erhöhte Sicherheitsgarantie
Ein Kompromiss, der bei der Air Zermatt mit Wohlwollen goutiert wird, da die Helikopterfliegerei in extremen Höhenlagen besondere Herausforderungen stellt und nicht mit derjenigen im Flachland verglichen werden kann.
Die Flugrettung mit mehrmotorigen Helikoptern würde im Hochgebirge keine zusätzliche Sicherheit mit sich bringen, da die Triebwerke mit zunehmender Höhe dermassen an Leistung verlieren würden, dass ein Schwebeflug mit nur einem Motor nicht mehr möglich sei, erklärt Dominic Andres, Einsatzleiter bei der Air Zermatt. «Schwierige Rettungsflüge im Hochgebirge können bei Tage weiterhin mit einmotorigen Maschinen durchgeführt werden, wenn etwa der zweimotorige Helikopter bereits gebraucht wird oder dieser aufgrund seiner Leistungsfähigkeit nicht eingesetzt werden kann. Einmotorige Helikopter sind leichter und können somit höher steigen. Auch bei sehr schlechten Witterungsverhältnissen sind einmotorige Helikopter in Gebirgsregionen meist von Vorteil.»
«Bei Nachtrettungen», so Dominic Andres weiter «müssen primär immer zweimotorige Helikopter eingesetzt werden. Auf einmotorige Helikopter kann nur dann zurückgegriffen werden, wenn innert nützlicher Frist keine andere zweimotorige Maschine zur Verfügung steht oder wiederum wenn der Helikopter aufgrund seiner Leistungsfähigkeit nicht eingesetzt werden kann.»
Beim BAZL interveniert
Dass einmotorige Helikopter für Rettungsflüge nach europäischen Richtlinien verboten werden sollten, war im Vorfeld umstritten. Darum wurde auch die Air Zermatt beim BAZL vorstellig. «Für die Luftrettung im Gebirge sind die Ausnahmeregelungen, die das BAZL nun ausgehandelt hat, wichtig, auch wenn diese vorerst nur für ein Jahr gelten sollen. Mit den notwendigen Bewilligungen können Rettungsflüge auf demselben Sicherheitsniveau weitergeführt werden, wie bisher auch», so Andres.
Und der Einsatzleiter fügt an, dass es wohl kaum im Interesse des Patienten und höchst unvernünftig wäre, wenn neue Vorschriften dazu führen würden, dass Rettungen verhindert oder nicht mehr durchgeführt werden dürften. «Der Einsatz eines modernen, mehrmotorigen Helikopters macht für Verlegungsflüge von Spital zu Spital, über dicht besiedeltes Gebiet absolut Sinn, da sich der Helikopter bei diesen Flügen nur kurz im kritischen Schwebeflug befindet und sich die Spitäler im Talboden und nicht im Hochgebirge befinden.»
Kostenintensive Zweimotorigkeit
Neben dem Sicherheitsaspekt standen für private Heliunternehmungen, die ihre Leistungen ohne Subventionen vom Kanton erbringen, auch die zusätzlichen Kosten im Vordergrund, hätten die Firmen ihre Helikopterflotten aufrüsten müssen. Zweimotorige Helikopter sind in Anschaffung und Betrieb mindestens zweimal so teuer.
Walliser Flugretter auf Kurs
Dennoch zeigen sich die beiden Walliser Luftretter Air Zermatt und Air-Glaciers mit jeweils zwei mehrmotorigen Maschinen bereit für die Einhaltung der neuen Vorschriften. Andres erklärt:«Das nationale Gesetz schreibt vor, dass pro Rettungsbasis ein zweimotoriger Helikopter zur Verfügung stehen muss, welcher über die notwendige, zertifizierte Ausrüstung verfügt.»
Die Air Zermatt, deren Flotte insgesamt neuen Helikopter angehören, fliegt seit 2002 mit einem zweimotorigen Helikopter vom Typ Eurocopter EC135. Mit dem Bell 429 wurde der Maschinenpark vor zwei Jahren mit einem weiteren Helikopter mit zwei Turbinen ergänzt. Seit dessen Einsetzung im Rettungsdienst ab der Basis Zermatt im Herbst 2012 ist dieser Heli bereits mehr als 1000 Stunden geflogen.
Die Air-Glaciers SA verfügt auf der Hauptbasis in Sitten über einen Eurocopter EC135 und eine weitere Maschine des gleichen Typs auf der Basis in Lauterbrunnen.
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