Justiz | Wegen illegaler Pornografie

SchwuLeOb-Präsident verurteilt

M.J. wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt.
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M.J. wurde zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 24.04.16 8
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M.J., Präsident des Oberwalliser Vereins SchwuLeOb, ist im Januar wegen der versuchten Anstiftung zur schweren Körperverletzung mit dem HI-Virus und mehrfacher illegaler Pornografie zu zwei Jahren Haft und einer Therapie in einer geschlossenen Einrichtung verurteilt worden.

Bereits vor zehn Jahren kam M.J. (Name der Redaktion bekannt) laut Recherchen des «SonntagsBlicks» mit dem Gesetz in Konflikt: Auf seinem Computer an seinem Arbeitsplatz hatte er verbotene Pornografie gespeichert – Hunderte Fotos von Sex mit Kindern und Tieren. Deswegen sass er für kurze Zeit in Untersuchungshaft und wurde 2008 zu einer Geldstrafe von gut 16'000 Franken verurteilt.

Noch vor seiner Verurteilung, im Sommer 2007, habe der geschiedene Vater zweier Kinder laut «SonntagsBlick» gezielt mit Pädophilen im In- und Ausland Kontakt aufgenommen und schickte diesen Nacktbilder seiner damals fünf und acht Jahre alten Söhne. Diese Aufnahmen habe er genutzt, um in der Szene Fuss zu fassen.

Mit seinen erwachsenen Internet-Bekanntschaften chattete und telefonierte er, masturbierte dabei. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Oberwallis, die dem «SonntagsBlick» vorliegt, vor allem dann, wenn seine Söhne zu Besuch waren. Bei Treffen mit den Online-Bekanntschaften macht M.J. klar, dass er Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen wolle, am liebsten mit Kindern in Alter zwischen einem und sechs Jahren.

Schwere Körperverletzung

Im Januar 2010 lernte M.J., der in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, einen HIV-positiven Mann kennen – mehrmals sei es zwischen den beiden zu Geschlechtsverkehr gekommen. Bei den gemeinsamen Treffen habe M.J. dem Aids-Infizierten den Vorschlag gemacht, mit einem weiteren Bekannten ungeschützten Geschlechtsverkehr zu haben. Diesem habe er nichts von der Erkrankung erzählt.

Zu dieser Zeit wurde der Oberwalliser schon von der Polizei überwacht: Chats und E-Mails wurden mitgelesen und sein Telefon abgehört. Sogar ein verdeckter Ermittler wurde auf M.J. angesetzt. Bevor es zum Treffen mit dem HIV-Posiviten kommen konnten, schritt die Polizei ein. Für sechs Wochen sass er in Untersuchungshaft, danach wurde er laufen gelassen. Seine Söhne durften ihn laut «SonntagsBlick» weiterhin besuchen, sogar ganze Wochenenden alleine mit ihm verbringen.

Zwei Jahre Haft

Fünf Jahre zogen ins Land. Erst 2015 reichte die Staatsanwaltschaft Oberwallis Klage ein. Am 20. Januar dieses Jahr kam es vor dem Kreisgericht Visp zum Prozess. Dort wurde M.J. in erster Instanz zu zwei Jahren Haft und einer Therapie in einer geschlossenen Einrichtung verurteilt. Nach der Urteilsverkündung kam er sogleich in Sicherheitshaft.

Schuldig gesprochen wurde er wegen der versuchten Anstiftung zur schweren Körperverletzung mit dem HI-Virus und wegen mehrfacher illegaler Pornografie. Vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern und dem Versuch dazu sprach ihn das Gericht frei. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb das Urteil angefochten, der Fall wird ans Walliser Kantonsgericht weitergezogen.

M.J. war seit 2013 Präsident des Oberwalliser Vereins SchwuLeOb, der sich für die Anliegen von Homosexuellen einsetzt. Gegenüber dem «SonntagsBlick» distanziert sich der Verein von ihm, er sei inzwischen von seinem Amt zurückgetreten.

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24. April 2016, 11:05
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Kommentare

  • Anonym - vor 9 Jahre ↑5↓9

    Ich habe früher in dem Dorf gewohnt , ich kenne die beiden Kinder und die Eltern persönlich . Ich finde es einfach schrecklich dass man solche Sachen den eigenen Kindern antut . Dafür werden sie jetzt in der Schule gemobbt und sind ein Leben lang verfolgt . Solche Menschen sollten ein Leben lang für bestraft werden .
    Ich werde keine Namen veröffentlichen weder von mir noch von Ihm oder seinem Umfeld . Ich will mich selbst nicht strafbar machen.

    LG Anonym

    antworten

  • Polo - vor 9 Jahre ↑22↓6

    Von solchen Menschen sollte der Name und das Foto in den Medien bekannt werden. Nicht verdeckt.

    antworten

    • Tim - vor 9 Jahre ↑15↓4

      Mit ein ganz wenig Recherche werden sie den Namen schon heraus bekommen, dauert maximal 2 Minuten

  • Big B - vor 9 Jahre ↑42↓4

    Wenn der aus dem knast kommt ist es für ihn besser auszuwandern-.- was für ein krankes *******ch

    antworten

  • Tschikai - vor 9 Jahre ↑40↓4

    Was ist bloss mit unserer Kuscheljustiz los?! Solche Leute sollten lebenslänglich weggesperrt werden. Unglaublich - was solche Typen den Opfern antun - diese leiden lebenslänglich!

    antworten

  • rollover - vor 9 Jahre ↑83↓10

    für immer wegsperren solche Schweine

    antworten

  • moi - vor 9 Jahre ↑113↓10

    Statt den LGBTI-Menschen im Oberwallis mit seinem Engagement zu helfen hat er das Gegenteil erreicht und mit seinen kranken Verbrechen Tür und Tor geebnet dass alle LGBTI-Menschen wieder Vorurteilen ausgeliefert sein werden wie es vor 20 Jahren üblich war. 2 Jahre Haft sind eine Farce. Opfer haben immer lebenslänglich.

    antworten

  • Visper - vor 9 Jahre ↑200↓18

    ...zwei Jahre? Was ist bloss mit unserer Justiz los! Das sind mehrere schwerwiegende Vergehen und da hilft auch keine Therapie mehr!

    antworten

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