Grossraubtiere | M59 konnte nicht erlegt werden
Abschussbewilligung für Augstbord-Wolf abgelaufen
Am Montag ist eine Abschussverfügung des Kantons Wallis vom 14. Juni 2016 für einen Wolf in der Augstbord-Region abgelaufen.
«Die Frist von 60 Tagen ist am Montag verstrichen, in der Berufswildhüter einen vom Kanton zum Abschuss freigegebenen Wolf erlegen konnten. Der Wolf konnte in dieser Zeit definitiv nicht erlegt werden», bestätigt der Chef der Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere, Peter Scheibler, die erfolglose «Wolfs-Jagd». Die Wildhüter bekamen ihn auch dann nicht mehr vors Visier, nachdem der Abschussperimeter 14 Tage vor Ablauf der Frist auf die geschützten Schafherden im Turtmanntal ausgeweitet worden ist.
Damit waren innert Jahresfrist im Kanton Wallis insgesamt drei Abschussverfügungen für Wölfe erfolglos. Bereits im vergangenen Sommer und Herbst 2015 wurden im Turtmanntal und im Val de Réchy zwei Verfügungen vor Ablauf der Frist von 60 Tagen hinfällig, ohne das ein Wolf getötet werden konnte. Dies nachdem die Schäfer in den betreffenden Gebieten die Tiere nach der Sömmerung ins Tal zurückholten und somit die Voraussetzung, mit einem Abschuss weitere Schäden zu verhüten, nicht mehr gegeben war.
Seit der Rückkehr der Wölfe vor 21 Jahren sind im Kanton Wallis bislang sieben Wölfe legal geschossen worden. So viele wie in keinem anderen Kanton. Zwei weitere sind im Kanton gewildert worden. Einer davon im März 2016 bei Raron. Letztmals ist im Oberwallis am 2. September 2013 im Obergoms ein Wolf legal erlegt worden. M35 hatte zuvor an die 25 Nutztiere getötet. Wildhüter brachten ihn bereits drei Tage nach der Abschussverfügung zur Strecke.
zen
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Kommentare
lynx - ↑4↓23
Pünktlich zu Beginn des Open-Airs endet auch die Abschussbewilligung für den Augustbordwolf.
Was wäre das doch für ein Debakel gewesen, wenn das "neue Logo", mit dem sich die Veranstalter nun schmücken, noch kurz vorher abgeschossen worden wäre ???
Ich hoffe, diese, das kleine Rudel in der Augustbordregion, können nun auch aufatmen und können sich Luft machen indem sie vielleicht "mitheulen" an diesen Abenden (einem natürlichen Geräusch im Gegensatz zu dem sehr technolastigen Programm des Open-Airs).
Ihr müsst euch nicht fragen, welches ich lieber höre…..;-))))
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Schäfer - ↑6↓0
Hoffen wir mal das jemand den Mut und die Treffsicherheit hat,die die Wildhut leider in den letzten 60 Tagen nicht hatte!!Übrigens können wir in der Höhe das Open-Air geniessen!!Von ihm geht weder für die Nutztiere noch Wildtiere eine Gefahr aus!!!!
Stefanie - ↑17↓3
Pierre und Frank selten solch ein Schwachsinn gelesen !!:)
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Frank - ↑2↓8
@Stefanie: Bitte begründen was daran schwachsinnig ist. Oder hast du etwa keine Argumente oder vielleicht gar keine eigene Meinung?
Pierre Chapelain - ↑12↓40
Das ist ein schlauer Wolf, der weiss, dass er in freier Wildbahn, die der Allgemeinheit gehört, leben darf. Schafe sind halt Nutztiere, die auch dem entsprechend gehalten und geschützt werden müssen.
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Frank - ↑7↓25
@Schäfer: Mimimimi! Es sind immer die anderen Schuld. Schaut endlich richtig zu euren Tieren. Wenn euch dieses HOBBY so wichtig ist, dann müsst ihr eben euer 100% Pensum in der Lonza reduzieren um genug Zeit für eure Schafe und Ziegen zu haben. Sonst ein anderes Hobby suchen, welches nicht vom Steuerzahler finanziert wird.
Schäfer - ↑29↓8
Schlau?????Dank der präsenz der Wolfsschützer konnte er nicht geschossen werden!!!!!Diese Leute sollen sich jetz neben den Schafen und Ziegen platzieren dann hsben unsere Tiere Ruhe!!!!
Erika - ↑56↓9
Eine Abschussverfügung heisst doch, dass verfügt wurde, den Wolf abzuschiessen! Nun sollte es heissen "wird er erwischt oder entwischt in der Frist - top die Wette gilt".
Und wenn die Frist abgelaufen ist, dann wird kurzerhand wieder umentschieden: nicht abschiessen. Das ist ja mehr als lächerlich.
Ah und wann läuft für den Wolf die Frist ab? Ab welchem Datum ist es für ihn aus, unsere wertvollen Nutztiere zu reissen? ;-)
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Patrik - ↑79↓17
Dann können die Wolfsbefürworter den Wolf wieder aus dem Käfig lassen und in der Augstburgregion laufen lassen damit er wieder eine feine Schwarznasen mahlzeit bekommt,zeit genug die Schafe werden in ca.2-3 wochen von der Alpe ins Tal genommen,nicht das sie den Wolf selber Füttern müssen.
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Mani - ↑96↓18
Das war vorauszusehen das der Wolf nicht geschossen wird, solange die Wildhüter und Jäger von irgendwelchen institutionen bestimmt werden , wird der auch nicht erlegt , bei einer Abschussbewilligung muss jeder Jäger und Wildhüter das Recht haben diesen Räuber zu erledigen , und nicht nur die gutmütigen denen es leid tut das arme Tier zu schiessen.
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Än bisorgtä Vatär - ↑138↓23
Aber auch die Schafe haben das Recht auf Leben. Und wir haben das Recht auf ein sicheres Leben
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Guido - ↑7↓14
1. Unser Leben ist sicher auch wenn der Wolf da ist.
2. Wenn die Schafe das Recht auf Leben haben warum werden sie dann für dem Menschen geschlachtet ???
Barbara von Zürich - ↑46↓151
Das finde ich sehr gut. Der Wolf hat auch das Recht zu leben
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Stefanie - ↑84↓9
Barbara die Schafe lassen aber die Wölfe in Frieden !!!!!!!!
Schäfer - ↑98↓12
Ja,ja in Zürich wohnen und freude am Wolf im Wallis haben!!Aber Kühe ,Füchse und Schwäne werden dort munter erledigt!Die Tiete haben auch in Zürich ein Recht zu leben
Mage Co - ↑87↓17
Wenn man's genau nimmt gibt es in der Natur "das Recht auf Leben" nicht. Das ist eine rein menschliche Aspekt. Von Menschen für Menschen...