Revision des kantonalen Raumplanungsgesetzes
Bergbahnen sind besorgt

Die Walliser Bergbahnen befürchten, das die Interessen der Destinationen künftig zu kurz kommen könnten (Symbolbild).
Foto: zvg
Die Walliser Bergbahnen sprechen sich gegen den Revisionsentwurf des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung aus. Man ist besorgt, dass die künftige Entwicklung von Skigebieten verhindert werden könnte.
Die Revision des kantonalen Gesetzes über die Raumplanung, die derzeit im Gang sei, sehe einschneidende Änderungen bei den Zuständigkeiten der Behörden vor, berichten die Bergbahnen in einer Medienmitteilung. So sei im gegenwärtigen Vorschlag vorgesehen, dass der Staatsrat als politische Behörde die alleinige Entscheidungsvollmacht besitze und nicht mehr wie bisher der Grosse Rat.
Die Walliser Bergbahnen betrachten diese Entwicklung mit grosser Sorge. Insbesondere für den Tourismus und die Bergbahnen könnten schwerwiegende Auswirkungen die Folge sein. Gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts müsse der kantonale Richtplan sehr präzise und sensible Informationen über Anlagen ausserhalb der Bauzone enthalten, wovon die Bergbahnen stark betroffen seien.
Durch die Verschiebung der Kompetenzverschiebung vom Grossen Rat zum Staatsrat befürchten die Bergbahnen, dass künftig zu stark die Interessen der Verwaltung und nicht die Entwicklung vor Ort berücksichtigt werden. Die Walliser Bergbahnen betrachten diese Entwicklung mit grosser Sorge und schlagen deshalb vor, den kantonalen Richtplan dem fakultativen Referendum zu unterziehen oder eine andere Möglichkeit zu prüfen, damit die lokalen Interessen vertreten bleiben.
Die Entwicklung von Skigebieten dürfe nicht durch Interessen von Staatsbeamten verhindert werden. Die Walliser Bergbahnen fordern den Grossen Rat deshalb auf, dieses Thema in der zweiten Lesung des Gesetzes aufzunehmen und entsprechende Änderung zu beantragen.
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