Lehrerin wegen Kirchenaustritt arbeitslos

Bildungsminister Freysinger kündigt Untersuchung an

Die Orientierungsschule in Brig-Glis: Der Fall einer Lehrerin sorgt für Ärger.
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Die Orientierungsschule in Brig-Glis: Der Fall einer Lehrerin sorgt für Ärger.
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch /rul 30.10.13 0
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In Brig-Glis ist einer aus der Kirche ausgetretenen Lehrerin die Lehrerlaubnis für den konfessionellen Religionsunterricht entzogen worden. Bildungsminister Oskar Freysinger befürwortet zwar die Kündigung bezüglich des konfessionellen Religionsunterrichts - jedoch nicht die Freistellung von konfessionsneutralen Fächern.

Im Onlinemagazin «Infosperber» wird über den Fall eine OS-Lehrerin aus Erschmatt berichtet, der aufgrund ihres Kirchenaustrittes vom 8. März zwei Monate später die Lehrerlaubnis für den konfessionellen Religionsunterricht von Bischof Norbert Brunner entzogen worden ist.

Besonderheit im Kanton Wallis

Die Entlassung scheint aufgrund einer Regelung rechtens zu sein: Diese gilt als eine Besonderheit im Kanton Wallis, da eine spezielle Vereinbarung zwischen Bistum und Kanton besteht, nur gläubige Lehrpersonen die Katechese unterrichten zu lassen.

Auch die Stunden im konfessionsneutralen Fach Ethik-Religionen-Gemeinschaft (ERG) sollten der Lehrerin gemäss Empfehlung des Bistums entzogen werden oder zumindest nur unter rigorosen Auflagen bewilligt werden - das heisst ständige Überwachung und Kontrollgänge während den Unterrichtsstunden der Lehrerin. Die Schuldirektion soll ihr gemäss Bericht gar nahegelegt haben, «den Arbeitsort zu verlassen oder den Arzt für eine Krankschreibung zu konsultieren».

Obwohl die Kündigung sich nur auf den konfessionellen Unterricht bezogen habe und obwohl ihr bis heute für das Fach ERG nicht gekündigt worden sei, habe die Lehrerin im laufenden Schuljahr 2013/2014 keine ERG-Stunden zugeteilt bekommen, wie das Magazin weiter schreibt.

Für Freysinger unverständlich

Für den Walliser Bildungsminister Oskar Freysinger eine Unverständlichkeit, wie er auf Anfrage von 1815.ch erklärt: «Ich habe besagte Lehrerin nicht kaltgestellt! Ich kann nur bestätigen, dass ich aus einleuchtenden Gründen die Kündigung bezüglich des konfessionellen Religionsunterrichts rückwirkend auf den 4. Juni bestätigt habe.» Ein Ausschluss aus dem restlichen Schulunterricht für die Lehrerin sei nie Thema gewesen. «Der Kanton hat bisher noch keinen Entscheid getroffen. Es ist mir ein Rätsel, weshalb sie keine Stunden mehr zugeteilt bekommen hat.»

Was den Entzug der konfessionsneutralen Schulstunden angehe, müsse er Abklärungen machen. «Offiziell habe ich nur die Freistellung vom Religionsunterricht bestätigt und erachte diese als rechtens. Da uns die Gemeinde Brig-Glis bisher jedoch keinen Vorschlag für das Unterrichtsjahr 2013/14 gemacht hat, konnten wir der besagten Lehrperson bisher auch keinen Arbeitsvertrag ausstellen. Faktisch ist sie nun arbeitslos.»

Freysinger Departement will sich nun eingehend mit dem Fall befassen und weitere Informationen aufarbeiten sowie einen Brief mit weiteren Fragestellungen an die Gemeinde Brig-Glis schicken. «Tatsache ist, dass man eine Lehrperson eigentlich nur dann entlassen sollte, wenn professionelles Fehlverhalten vorliegt - einfach ohne Grund jemanden in die Wüste zu schicken, ist nicht korrekt», so Freysinger weiter. «Ich verlange von der Gemeinde klare Antworten zu diesem Fall.»

30. Oktober 2013, 07:15
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