Keine Vermietungspflicht
Bürchen einigt sich mit Zweitwohnungsbesitzern
Das neue Bürchner Reglement ist auf 12 Jahre limitiert und wird spätestens im April/Mai 2014 aufgelegt.
Foto: zvg
Der Gemeinderat von Bürchen hat sich mit dem Ausschuss für Zweitwohnungsbesitzer bezüglich Ersatzabgaben geeinigt. Im neuen Reglement wird die vorgesehene Taxe von 1.2 Prozent beibehalten. Vermieter können die abgerechneten Kurtaxen-Beiträge vom letzten Drittel des geschuldeten Betrags abziehen.
Die Gemeindevertreter und der Ausschuss für Zweitwohnungsbesitzer haben sich auf ein bereinigtes Reglement zur Einführung der Ersatzabgabe für Zweitwohnungen geeinigt, wie die Gemeinde mitteilen lässt. Demnach bleibt der Prozentsatz 1.2 vom Katasterwert bestehen.
Neu kann aber das letzte Drittel des geschuldeten Betrages mit den entrichteten Kurtaxen verrechnet werden. Damit haben Vermieter einen finanziellen Vorteil, den Zweitwohnungsbesitzern steht es aber frei, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Ersatzabgabe beträgt jährlich 1.2 Prozent des Katasterwertes, maximal aber 1‘200 Franken. Für eine Zweitwohnung im Wert von 70‘000 Franken beträgt diese jährlich 840 Franken. Wobei zwei Drittel dieser Summe - also 560 Franken - fix sind, vom letzten Drittel (280 Franken) können die bezahlten Kurtaxen abgezogen werden.
Das neue Reglement ist auf 12 Jahre limitiert und wird spätestens im April/Mai 2014 aufgelegt. Im nächsten Schritt werden die Zweitwohnungsbesitzer per Schreiben über den Stand der Dinge informiert.
Eine offene und transparente Kommunikation sei dem Gemeinderat wichtig. Regelmässige Mailings an die Zweitwohnungsbesitzer sollen über Planung und Stand der Projekte informieren
Zudem trifft sich der Gemeinderat 1 bis 2 x jährlich mit dem Ausschuss Zweitwohnungsbesitzer am runden Tisch. Am 27. Dezember 2014 findet der 2. Infoabend statt, der ebenfalls dem gegenseitigen Austausch dienen soll.
Im vergangenen Oktober schlossen sich Zweitwohnungseigentümer in Bürchen zu einer «Allianz Zweitwohnungseigentümer Bürchen» (AZEB) zusammen, weil die Gemeinde im Sommer versucht hatte, ein Reglement zur Zwangsvermietung privater Zweitwohnungen und Chalets durchzubringen, um ihre Infrastruktur zu sanieren. Das hatte zu einer Flut von über 300 Einsprachen empörter Eigentümer geführt.









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