Kommission will Zweitwohnungs-Initiative weniger streng umsetzen

Ferienwohnungen als Erstwohnungen behandeln?

Ferienwohnungen könnten als Erstwohnungen gelten (Symbolbild)
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Ferienwohnungen könnten als Erstwohnungen gelten (Symbolbild)
Foto: Keystone

Quelle: 1815.ch 18.11.14 0
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Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK) will die Zweitwohnungs-Initiative noch weniger streng umsetzen als der Ständerat. Geht es nach ihr, sollen touristisch bewirtschaftete Wohnungen gar nicht als Zweitwohnungen gelten.

Das hat die UREK mit 14 zu 11 Stimmen entschieden, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Kommerziell vermietete Ferienwohnungen würden damit im Wohnungsinventar als Erstwohnungen geführt, wodurch der Anteil an Zweitwohnungen der Gemeinden sinkt. Unterschreitet er in einer Gemeinde 20 Prozent, hat diese wieder Spielraum zur Erteilung von Baubewilligungen für Zweitwohnungen.

Zudem könnte der Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen ohne Einschränkung bewilligt werden. Die Mehrheit der UREK ist der Auffassung, die Initianten mit dieser Auslegung beim Wort zu nehmen. Es sei nie Absicht des Initiativkomitees gewesen, kommerziell vermietete Ferienwohnungen oder von Privatpersonen vermietete Wohnungen zu verbieten, heisst es in der Mitteilung.

Im Konzept des Ständerats, der in der Frage weitgehend dem Bundesrat folgte, ist der Bau touristisch bewirtschafteter Wohnungen ebenfalls zulässig. Allerdings gelten sie als Zweitwohnungen und müssen als solche im Inventar aufgeführt werden.

Bei der Umnutzung von Hotels, die nicht mehr wirtschaftlich geführt werden können, will die UREK dem Bundesrat folgen. Dieser hat vorgeschlagen, dass in den bestehenden Gebäuden neue Zweitwohnungen entstehen dürfen. Die UREK möchte dabei präzisieren, dass "keine überwiegenden Interessen" entgegenstehen dürfen. Dies soll dazu dienen, den Vorgaben der Verfassungsbestimmung besser zu entsprechen, wie es in der Mitteilung heisst.

Um falsche Anreize zu vermeiden, hatte der Ständerat die Möglichkeit der Umnutzung aus der Vorlage gestrichen - allerdings im Wissen darum, dass erhaltenswerte Gebäude ohnehin zu Wohnungen umgebaut werden dürfen. Die kleine Kammer hatte aber eine zusätzliche Überlebenshilfe für Hotels im Gesetz eingebaut: Sie sollen Zweitwohnungen zum Verkauf und auch zur Vermietung bauen dürfen, wenn sie ihre Existenz nur auf diesem Weg sichern können. Diese Privilegierung will die UREK ebenfalls beibehalten.

Die Kommission setzt die Beratung des Gesetzes zur Umsetzung des Zweitwohnungs-Artikels in einer nächsten Sitzung fort. Der Ständerat hatte das Gesetz in der Herbstsession behandelt und der Vorlage des Bundesrats zahlreiche weitere Ausnahmen vom Verbot neuer Zweitwohnungen hinzugefügt.

Raumplanungsministerin Doris Leuthard hatte vergeblich darauf aufmerksam gemacht, dass schon der Bundesrat den vorhandenen Spielraum ausgereizt habe. Sie warnte den Ständerat davor, sich mit seinen Entscheiden auf verfassungsmässig "dünnes Eis" zu begeben.

18. November 2014, 18:27
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