Gommer Wolf
Peter Scheibler: «Abschuss von M35 wäre gerechtfertigt»
Der Kanton Wallis muss vorläufig auf einen Abschuss von M35 verzichten. Dabei gäbe es aus Sicht des Walliser Jagdchefs Peter Scheibler gute Gründe, «Problem-Wolf» M35 aus dem Verkehr zu ziehen.
Peter Scheibler ist in diesen Tagen nicht um seinen Job zu beneiden. Als Mitglied der interkantonalen Kommission (IKK), jenem Gremium, dass über eine Abschussbewilligung im Kanton zu befinden hat, steht er unter massivem Druck, den Wolf im Goms für die Bejagung freizugeben. Auf der anderen Seite beobachten Wolfsbefürworter aus der ganzen Schweiz mit Argusaugen, dass im Zusammenhang mit dem streng geschützten Tier alles strikt in rechtlichen Bahnen verläuft.
Vor allem von Wolfsgegnern wird an Kritik am Departement Melly und seinem Dienstchef Peter Scheibler nicht gespart und gar Mutlosigkeit vorgeworfen. Denn der Kanton Wallis könnte einen Abschuss auch gegen den Willen von Bundesbern anordnen. Peter Scheibler: «Es braucht in der Tat weniger Mut, M35 jetzt zur Bejagung freizugeben und für einige Tage und Wochen Druck von der Behörde wegzunehmen, als in dieser Situation zu erklären, dass eine Abschussschussbewilligung unter der vorherrschenden Faktenlage nicht gegeben ist.»
Alleingang mit Tücken
Bei einem kantonalen Alleingang ohne Einverständnis des Bundes würde der Kanton zudem ein schlechtes Zeichen nach aussen setzen und sich dem Risiko eines Gerichtsverfahrens aussetzen. Bei einem nächsten Übergriff im Goms, der nach Ansicht von Scheibler schon in einigen Tagen der Fall sein könnte, hinge die Entscheidungsfindung bei einem hängigen Rekurs von einer übergeordneten Instanz ab, was die Sache mit Sicherheit nicht vereinfache und dann eine rasche Entscheidung blockiere.
Der Walliser Jagdchef macht aber dennoch keinen Hehl daraus, dass er sich im Rahmen der Entscheidungsfindung der letzten Tage innerhalb der IKK, in der auch der eidgenössische Jagdinspektor Reinhard Schnidrig als Vertreter des Bundes Einsitz hat, für einen Abschuss stark gemacht hat. Scheibler geht zwar mit den Bundesstellen darin einig, «dass in dem einen oder anderen Fall die getroffenen Schutzmassnahmen auf den Frühjahrsweiden nicht optimal waren» und deshalb die Risse laut Wolfskonzept nicht anerkannt werden können.
Entscheid kontraproduktiv
Seiner Ansicht nach aber hätte die Ausnahmeklausel innerhalb des Wolfskonzepts durchaus eine Argumentation geliefert, eine Abschussbewilligung zu erteilen. «Mich enttäuscht, dass die Vertreter des Bundes diese Klausel beim Gommer Wolf nicht zur Anwendung bringen wollten. Wenn der Bevölkerung, die von diesem Wolf betroffen ist und mit diesem leben muss, nicht gezeigt wird, dass man Handlungsspielraum hat und bereit ist, diesen auch zu nutzen und den Wolfschutz höher gewichtet als das Wohl des Menschen, ist das kontraproduktiv.»
Denn Wölfe, die sich wenig menschenscheu und so nahe an Dörfer heranwagen, wie das beim Gommer Wolf in diesem Frühjahr mehrmals der Fall war, sind aus Sicht von Scheibler keinesfalls schützenswert und in einer gesunden zukünftigen Wolfspopulation nicht erwünscht.
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