Wallis muss Wahlverfahren ändern
Staatsrat erstaunt über Sinneswandel des Bundesgerichts
Das Bundesgericht in Lausanne (Symbolbild)
Foto: Keystone
Der Kanton Wallis muss für die nächsten Grossratswahlen das Wahlsystem ändern. Laut Bundesgericht wird die aktuelle Wahlkreiseinteilung anhand der Bezirke den verfassungsmässigen Anforderung an das Verhältniswahlrecht nicht gerecht. Der Staatsrat hat das Urteil zur Kenntnis genommen.
Die Wahlkreise für die Grossratswahlen sind im Kanton Wallis die Bezirke beziehungsweise die Halbbezirke. Bei der letzten Wahl für die Legislaturperiode 2013-2017 wurden in der Hälfte der vierzehn Wahlkreise sechs oder weniger der insgesamt 130 Grossratssitze vergeben, in den beiden kleinsten Wahlkreisen sogar nur zwei.
Grenze von 10 Prozent
Um einen Sitz zu erlangen, muss in diesen sieben kleinen Kreisen der Stimmenanteil deshalb zwischen 14 und 33 Prozent betragen. Gemäss bundesgerichtlicher Praxis darf das natürliche Quorum grundsätzlich nicht mehr als 10 Prozent betragen, um den verfassungsmässigen Anforderungen an das Proporzwahlsystem noch gerecht zu werden. Ansonsten bleiben zu viele der abgegebenen Stimmen einfach wirkungslos.
Das Bundesgericht hat deshalb nun die Beschwerde von elf Stimmberechtigten aus verschiedenen Parteien gutgeheissen und festgehalten, dass das aktuelle Verfahren zur Wahl des Grossen Rates im Kanton Wallis vor der Bundesverfassung nicht standhält.
Vor 10 Jahren anders entschieden
Es werde Sache der zuständigen Kantonsorgane sein, die erforderlichen Massnahmen zur Verbesserung des Verhältniswahlrechts zu treffen. Noch vor zehn Jahren hatte das Bundesgericht eine Beschwerde gegen das Walliser Wahlsystem mit Rücksicht auf die grosse historische Bedeutung der Bezirke noch abgewiesen.
Laut Gericht haben sich Umstände seither aber geändert. Zum einen seien Möglichkeiten bekannt geworden, die es erlauben würden, kleine Wahlkreise beizubehalten und mit bestimmten Methoden die damit verbundenen Mängel auszugleichen. Zum andern seien Bestrebungen im Gange, welche die Bedeutung der Bezirke relativieren würden. Will der Kanton für die Grossratswahlen an den Bezirken und Halbbezirken festhalten, so muss er laut Gericht in geeigneter Weise ausgleichende Massnahmen ergreifen. Zu denken sei namentlich an die Schaffung von Wahlkreisverbänden oder an die Einführung der Wahlmethode "Doppelter Pukelsheim".
Staatsrat nimmt Urteil zur Kenntnis
Der Staatsrat nimmt das Urteil des Bundesgerichts laut Mitteilung zur Kenntnis. «In Anbetracht der jüngsten Rechtsprechung auf diesem Gebiet (Nidwalden, Zug, Schwyz, Freiburg) erfolgt dieses Urteil nicht überraschend», heisst es. In Bezug auf die historische Bedeutung der Bezirke scheine das Bundesgericht in weniger als zehn Jahren allerdings einen kompletten Sinneswandel vollzogen zu haben, was die Walliser Regierung erstaunt.
Es sei daran erinnert, dass der Staatsrat bereits eine Reform über die territoriale Organisation und die Institutionen initiiert habe, wobei das Wahlsystem des Grossen Rates integrierender Bestandteil dieser Reform sei. Diese Arbeit werde er weiterführen und dabei besorgt sein, den Walliserinnen und Wallisern für die nächsten Wahlen ein System vorzuschlagen, das ihren Wünschen entspreche und das zugleich den Erwägungen des Bundesgerichts Rechnung trage.
Mehr zum Thema im «Walliser Boten» vom 20. Februar.









Artikel
Kommentare
Dirty Harry - ↑0↓0
Wieso soll man etwas das 200 Jahre funktioniert hat plötzlich ändern?
Die kleinen Parteien-die diese Änderung unbedingt wollen- schaden dem Wallis in letzter Zeit aufs Gröbste (siehe z.B. Verbot der Zweitwohnung, welches nur dank den SVP-Wähler zustande gekommen ist, oder erst kürzlich die Drohungen der SP, welche das Wallis am liebsten wirtschaftlich zerstören möchten)...
antworten
Antizentralistischer Urdemokart - ↑0↓0
Die Schweiz muss sich dem EU Diktat und den fremden Strassburger Richtern beugen. Das Wallis muss sich den fremden Richtern in Lausanne beugen. Die grossen Bezirke werde in Zukunft bestimmen, wer in den kleinen Bezirken Grossrat wird. Seltsame Demokratieverständnisse, wenn man solche Entscheide als Fortschritt betrachtet. Wir sollten uns wie die alten Eidgenossen gegen fremde Diktate wehren.
antworten
Beobachter - ↑0↓0
Es ist zu hoffen, dass es nicht zum "Doppelter Pukelsheimer" kommt. Die gewählten Grossräte sollten auch wirklich in ihren Wahlkreisen gewählt werden, was mit dem ''Pukelsheimer'' nicht der Fall ist. Die Parteien sollen gefälligst ohne Brig-Glis, Naters oder Visp ihre Sitze machen. Der Vorschlag in R21 ist in Ordnunge, nämlich der Zusammenschluss von mehreren Bezirken zu einem grösseren Wahlkreis.
antworten
Christian S. - ↑0↓0
Endlich! Good News! Hat aber leider lange gedauert und vielen viel Schweiss gekostet... Jetzt muss geschaut werden, dass dies vom Staatsrat ASAP umgesetzt wird!
antworten
Leser - ↑0↓0
Achtung! Es gibt also immer noch Leute, die nach einem Gerichts- oder Volksentscheid glauben, dass innerhalb eines Tages alles geregelt werden muss. Der Kanton hat bis 2017 Zeit, den Entscheid umzusetzen. Die Mühlen mahlen langsam in der Politik. Wer das nicht glaubt, sollte zuerst mal in die Politik einsteigen.