Unternehmenssteuerreform III | Staatsrat eröffnet Vernehmlassungsverfahren
Innovative Gesellschaften sollen von Steuerpflicht befreit werden
Der Walliser Staatsrat hat das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf der Änderung des kantonalen Steuergesetzes im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) eröffnet. Dieses dauert bis zum 28. Februar 2017.
Er schlägt vor, den Steuersatz der juristischen Personen für Gewinne von mehr als 150‘000 Franken von 21.56 Prozent auf 15.61 Prozent zu senken und den Steuersatz für tiefere Gewinne bei 12.66 Prozent beizubehalten.
Der Vorentwurf enthält ebenfalls eine Entlastung der Kapitalsteuer und der Grundstücksteuer (Aufhebung der Grundstücksteuer für Produktionsanlagen). Der Staatsrat schlägt ausserdem vor, innovative Gesellschaften, die aus Walliser Hochschulen hervorgegangen sind, von der Steuerpflicht zu befreien.
Die vom Staatsrat präsentierte strategische Ausrichtung sieht Mindereinnahmen von 66,7 Millionen Franken für den Kanton und 69,3 Millionen Franken für die Gemeinden vor. Dies stelle jedoch einen starken Anreiz für die Gesellschaften zur Sicherung der Arbeitsplätze und zur Auslösung von Investitionen dar.
pd/map
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