Justiz | Ohrfeigen, Schläge mit dem Ledergurt, dem Kochlöffel und der Gürtelschnalle
Eltern für Gewalt an ihren Kindern gebüsst
Die Staatsanwaltschaft Oberwallis hat kürzlich in zwei Fällen ein Elternpaar sowie einen Vater gebüsst, weil sie ihre Kinder mit Gewalt massregelten.
In einem Fall wurde ein Elternpaar aus dem Oberwallis Anfang 2016 wegen Tätlichkeiten an seiner Tochter schuldig gesprochen. Die beiden schlugen das Mädchen seit dem Kindergartenalter. Dabei setzte es von der Mutter des Öfteren Schläge mit der flachen Hand auf den Hintern, den Hinterkopf und einmal sogar aufs Auge ab. Auch der Vater hielt sich mit Schlägen nicht zurück: Er schlug das Kind mehrmals mit der Hand auf den Hintern oder raufte es an den Haaren.
Sowohl die Mutter als auch der Vater sind für diese Tätlichkeiten per Strafbefehl mit Bussen von 400 und 300 Franken gebüsst worden. Ebenso müssen sie die Verfahrenskosten von 500 Franken übernehmen.
Gewaltanwendung mit der Gürtelschnalle
In einem weiteren Fall musste sich ein Vater den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Oberwallis stellen. Während fünf Jahren traktierte er seine beiden minderjährigen Söhne mit Schlägen. Oftmals unter Alkoholeinfluss. Als «Tatinstrument» setzte er neben der Hand auch den Ledergurt ein und schreckte auch nicht davor zurück, die Gürtelschnalle anzuwenden. Die Schläge hinterliessen auf dem Hinterteil und an den Beinen der beiden Knaben nicht selten blaue Flecken und Hautrötungen. Die Schläge für die Söhne setzte es jeweils nur dann ab, wenn die Mutter nicht zu Hause war.
Das Martyrium der beiden Knaben hörte erst mit der Trennung der Eltern und mit dem Auszug des Vaters aus der gemeinsamen Wohnung auf. Ende Januar wurde er nun von der Oberwalliser Staatsanwaltschaft der einfachen Körperverletzung sowie der Tätlichkeiten schuldig gesprochen. Er muss eine Geldstrafe von 7200 Franken bezahlen – allerdings auf Probe von drei Jahren. Im weiteren wurde ihm ein Bussgeld von 500 Franken sowie die Verfahrenskosten von 700 Franken auferlegt.
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Kommentare
Oskar Ruppen - ↑5↓18
Bei solchen Verbrechen an unserem Nachwuchs, sollte unbedingt die Parteizugehörigkeit veröffentlicht werden.
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martin - ↑9↓9
Mit einer Geldbusse ist dem Kind nicht geholfen
Solchen Eltern sollte man auf der Stelle das Kind entziehen, Gewalt an Kinder ist ein unverzeihbares Verbrechen,,,
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