Tamoil | Untersuchungsbericht vorgelegt
Fünf Bereiche auf dem Tamoil-Gelände müssen saniert werden
Die Dienststelle für Umweltschutz (DUS) hat den von der Tamoil vorgelegten Bericht zur Detailuntersuchung geprüft und kommt zum Schluss, dass fünf Bereiche auf dem Gelände der Raffinerie sanierungsbedürftig sind. Das Sanierungsprojekt muss der DUS bis zum 30. September 2016 vorgelegt werden.
Aus dem Bericht zur Detailuntersuchung des Tamoil-Geländes in Collombey ergab sich, dass es auf dem Raffineriegelände diverse verschmutzte Flächen gibt. Von fünf dieser Flächen von relativ kleinem Umfang gehe eine lokale Beeinträchtigung des Grundwassers aus bzw. bestehe die Gefahr, dass eine solche Beeinträchtigung zukünftig entstehen könnte.
Gestützt auf diese Ergebnisse bestätigte die Dienststelle für Umweltschutz (DUS), dass die Raffinerie als belasteter, überwachungsbedürftiger Standort mit örtlichem Sanierungsbedarf einzustufen ist. Die fünf Bereiche sind von der Tamoil zu sanieren. Drei weitere Bereiche mit erhöhter Verschmutzung im Untergrund sind unter eine spezifische Überwachung zu stellen, zusätzlich zur bereits eingerichteten Überwachung der Grundwasserqualität im Abströmbereich der Raffinerie.
Die DUS hat die Sanierungsziele für den Untergrund und das Überwachungsprogramm festgelegt. Zusätzlich zur Grundwasserqualität im Abstrom der einzelnen sanierungsbedürftigen Bereiche, sind die Ziele so festgelegt, dass eine konkrete Gefährdung des Grundwassers auch für die Zukunft ausgeschlossen werden kann. Gegenwärtig werden Zusatzuntersuchungen im Rahmen der Erarbeitung des Sanierungsprojekts durchzuführen. Das Sanierungsprojekt muss der DUS bis zum 30. September 2016 unterbreitet werden.
Zwischenzeitlich hat das Kantonsgericht die Beschwerde der Tamoil gegen den Staatsratsentscheid vom 13. Januar 2016, welcher den Entscheid der DUS vom 29. April 2015 stützte, abgewiesen. Dieser Entscheid verlangt von der Tamoil, der DUS finanzielle Garantien für die erforderlichen Massnahmen (Untersuchung, Überwachung und Sanierung des Untergrunds) zu leisten. Der Tamoil steht der Weiterzug ihrer Beschwerde ans Bundesgericht offen.
pd/map
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