Naturgefahren | Alte Lawinenwarnanlage muss ersetzt werden

Georadar überwacht Lawinenzüge bei Zermatt

Für eine Testphase im vergangenen Winter installiert: Ranlage im Gebiet Ried in Zermatt.
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Für eine Testphase im vergangenen Winter installiert: Ranlage im Gebiet Ried in Zermatt.
Foto: zvg

Künstlich ausgelöste Lawine am Täschwang. (Archiv)
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Künstlich ausgelöste Lawine am Täschwang. (Archiv)
Foto: zvg

Quelle: 1815.ch 05.12.15 0
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Ab Mitte Dezember werden zwei Lawinenzüge im Gebiet Spiss oberhalb der Strasse zwischen Täsch und Zermatt beim Dorfeingang mittels eines Radarsystems überwacht. Die teilweises seit 30 Jahren im Einsatz stehende Reisskabelanlage muss ersetzt werden.

Die Technologie der im Jahr 1985 in den Lawinenzügen «Lüegelti» und «Schusslobina» eingangs Zermatt installierten Reisskabelanlage bestach durch ihre simple Funktonalität: bei einem Lawinenniedergang wurde jeweils ein stromführendes Kabel, das den Hang durchquerte, abgerissen. Der Stromunterbruch führte im Tal zu einer Alarmmeldung worauf der Strassenabschnitt zwischen Täsch und Zermatt durch eine automatische Ampel- und Barrierenanlage unverzüglich gesperrt wurde.

Am Ende ihrer Lebenszeit angelangt

Aufgrund der aufwendigen und kostenintensiven Wartungs- und Unterhaltsarbeiten habe sich schon seit längerem ein Ersatz der in die Jahre gekommenen Kabelrissanlage aufgedrängt, sagt Bernhard Arnold, Abteilungsleiter Sicherheit und Koordinator des regionalen Sicherheitsdienstes. «Nach einem natürlichen oder einem künstlich ausgelösten Lawinenniedergang musste das den Hang querende Reisskabel jeweils ersetzt werden. Diese Arbeiten konnten nur mittels Helikopter ausgefhrt werden.» Überdies hätten die Instandsetzungsarbeiten für die an der Seilwinde arbeitenden Personen sowie die Kontrollgänge der Einsatzkräfte nach Alarmmeldungen, ein erheblichses Sicherheitsrisiko dargestellt.

Gesichert wird das Gebiet während den Wintermonaten neben unter anderem mit der Auslösung künstlicher Lawinen. Arnold gibt aber zu bedenken: «Trotz Lawinensprenungen und permanenter Gefahrenbeurteilung der Lawinenzüge durch den Sicherheitsdienst, kann es dennoch zu spontanen Abgängen kommen, welche den überwachten Strassenabschnitt unter Umständen verschütten können. Die Detektion dieser Spontanabgänge und die sofortige Sperrung der Kantonstrasse verhindert in diesem Falle wie bis anhin dass Schäden an Personen oder Fahrzeugen entstehen.»

Radarsystem hat sich bewährt

Deshalb erfolgt sowohl die Überwachung der Lawinenzüge als auch die Sperrung des Strassenabschnitts ab Mitte Dezember durch einen Georadar, der ansonsten für militärische Zwecke eingesetzt wird. Mit der Anlage nimmt man in Zermatt im Bereich Lawinenüberwachung eine Vorreiterrolle ein. Arnold erklärt: «In Zermatt wird der gesamte Ablauf – von der Detektion einer Lawine bis hin zur Strassensperrung über die Ampel- und Barrierenanalge – erstmalig vollständig über ein Radarsystem bewerkstelligt. Andernorts wird der Georadar nur zur Erfassung von Lawinen oder von Eis- und Steinschlägen eingesetzt.»

In Zusammenarbeit mit der kantonalen Dienststelle für Wald- und Landschaft (DWL) wurde der Radar im Rahmen einer Testphase im vergangenen Winter im Gebiet Ried in Zermatt installiert und probehalber in Betrieb genommen. «Während der Testphase war die Anlage jedoch nicht mit der Signalisationsanlage gekoppelt und hatte demnach noch keine Auswirkungen auf allfällige Sperrungen von Verkehrswegen», erklärt Arnold. Eine Auswertung der während der Probephase gesammelten Daten habe aber gezeigt, dass die Überwachung – die primäre Aufgabe des Radars – einwandfrei und zuverlässiger funktioniere als die bis anhin verwendete Reisskabelanlage.

Elektronische Überwachung

Der Radar sendet durchgehend elektromagnetische Wellen in das Überwachungsgebiet aus, welche wiederum reflektiert werden. Bewegungen, die als Lawinen erkannt werden, führen umgehend zu einem Alarm, auf den die Barriere- und Ampelanlage im Tal reagiert und die Strasse zwischen Täsch und Zermatt umgehend sperrt. «Mithilfe der erhaltenen Messdaten und weiteren Indikatoren wird anschliessend entschieden, ob und wann der Verkehrsweg wieder freigegeben werden kann. Der definitive Entscheid über Sperrung und Öffnung obliegt allein dem Strassenverantwortlichen des Kantons», gibt Arnold an.

pan
05. Dezember 2015, 13:52
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