Jagd | Gämsbock in Banngebiet im Nikolaital erlegt
Jäger kassiert saftige Busse
Ein Oberwalliser Jäger ist kürzlich zu einer Geldstrafe verdonnert worden, weil er in einem Banngebiet einen Gämsbock erlegt hat. Bei der Vertuschung des Vorfalls ist ihm der Wildhüter auf die Schliche gekommen.
Der Vorfall geht auf den 23. September 2015 zurück. An jenem Tag machte sich ein 53-jähriger Oberwalliser Jäger in einem Seitental des Nikolaitals zur Jagd auf. Dort betrat er mit seiner Jagdwaffe ein für die Hochjagd gesperrtes Banngebiet und erlegte einen Gämsbock. Weil er zuvor bereits einen Bock erlegt hatte, wäre er gar nicht mehr für einen zweiten Abschuss berechtigt gewesen.
Missratene Täuschung
Er schleifte das erlegte Wild in der Folge aus dem Banngebiet. Dann meldete er dem zuständigen Wildhüter, dass er im offenen Gebiet widerrechtlich einen zweiten Gämsbock erlegt hatte. Während eine Jagdkollegin das Tier ins Tal brachte, hielt der fehlbare Jäger weiter nach erlegbaren Wild Ausschau.
In der Nähe der Abschussstelle befand sich an jenem Tag auch ein Wildhüter. Sein Hund fand in der Folge 100 Meter tief im Banngebiet frische Blutspuren. Anhand der Schleifspuren konnte der Wildhüter unschwer feststellen, dass der erlegte Gämsbock vom Banngebiet ins offene Gebiet geschleift worden war.
Jagdtrophäe eingezogen
Diese Hochjagd 2015 hat nun ein Nachspiel für den Jäger. Von der Staatsanwaltschaft Oberwallis kassierte er für sein Vergehen vor Kurzem eine auf zwei Jahre bedingte Geldstrafe von 3600 Franken wegen Widerhandlungen gegen das Jagdgesetz. Überdies muss er eine Busse in der Höhe von 900 Franken sowie die Verfahrenskosten von 450 Franken übernehmen. Die Jagdtrophäe durfte er im Übrigen nicht behalten.
zen
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Kommentare
Imboden Konsti - ↑0↓8
A Jegär heichundsch üf, dum woif gäbundsch 30 SCHASÄ!
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Gommerjäger - ↑20↓3
Nun hat auch er er beste Voraussetzungen Wildhüter zu werden.......
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Gemschjäger - ↑21↓0
Ich denke das der betreffende Jäger nochmals die zweijährige Ausbildung absolvieren sollte. Anscheinend hat er nicht begriffen, dass man nur ein Bock erlegen darf ohne Bonusbracelet und die Jagd im Banngebiet verboten ist. Die Geldstrafen müssten viel höher sein, nur dies schmerzt den Jäger wirklich!
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Heinrich - ↑27↓8
Gerecht wäre eine unbedingte Geldstrafe und ein Patentenzug für immer!
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omo - ↑25↓9
Solche verurteile Kriminelle sollten sofort ausgeschafft werden. Dann kehrt wieder Ruhe in unsere Berge.
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Waidmann - ↑15↓3
Es wäre an der Zeit, dass der Chef der Wildhut seinen Hut nimmt und abdankt - der kann doch als Vorgesetzter nicht ernst genommen werden.
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Jäger - ↑29↓1
Wieso wird hier nicht das Patent enzogen .... Hat die Jagdabteilung keinen mut oder braucht Sie Geld ...
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Nicht Jäger - ↑16↓0
Wann wird einen das Patententzogen ?
petschi - ↑24↓3
Das ganze Jagdwesen ist sowieso eine reine Geldmacherei!
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Seppi - ↑49↓6
Bravo, sie haben der Jägerschaft wieder mal einen Bärendienst erwiesen... Ist es ver***flixt nochmal heutzutage so schwer, dass man sich an einfache Regeln und Vorschriften hält?
Statuiert ein Exempel und entzieht ihm das Patent für immer... sonst lernen andere auch nix draus... :-(
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Trissel - ↑27↓4
Patentenzug für immer geht nicht, dann würde dem lieben Staat zuviel Geld fehlen!