Bundesgericht | Vor dem Bundesgericht abgeblitzt
Keine aufschiebende Wirkung für Tamoil im Fall Collombey
Die Tamoil SA wehrt sich gegen Auflagen der Dienststelle für Umweltschutz des Kantons Wallis, die im Zusammenhang mit der Stilllegung der Raffinerie in Collombey stehen. Das Bundesgericht hat ein Gesuch um aufschiebende Wirkung abgewiesen. In der Sache selbst muss es noch entscheiden.
Die Dienststelle für Umweltschutz (DUS) verfügte Ende April 2015, dass es sich beim ehemaligen Raffineriegelände um kontaminiertes Land handle. Es müsse überwacht werden, weil eine Gefahr für das Grundwasser bestehe. Die Dienststelle verlangte bis am 30. September einen entsprechenden Sanierungsplan von Tamoil.
Um abzuklären, welche Massnahmen auf dem Gelände notwendig sind, sollte Tamoil mit einer dafür spezialisierten Firma zusammenarbeiten. Zudem sollte Tamoil eine finanzielle Garantie für die Abklärungen und die geschätzten Kosten für die Abwasserreinigung leisten.
Eine Beschwerde der Tamoil gegen diese Verfügung wiesen alle kantonalen Instanzen ab, so dass die Sache nun beim Bundesgericht liegt. Dieses muss nach der Abweisung der aufschiebenden Wirkung in der Sache selbst entscheiden.
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