Justiz | Oktett beging 20 Einbruchdiebstähle
Oberwalliser Diebesbande verurteilt
Eine Gruppe junger Männer, bestehend aus Wallisern und lokal ansässigen Ausländern, verübte zwischen Herbst 2014 und Mai 2015 diverse Einbrüche im Oberwallis. Die Täterschaft wurde nun von der Walliser Staatsanwaltschaft für ihre Vergehen bestraft.
Insgesamt acht junge Männer nahmen an den Raubzügen im Oberwallis teil. Einige von ihnen waren der Polizei bereits bekannt. Die Gruppe wechselte sich bei diversen Diebstählen und Einbrüchen ab und agierte immer in unterschiedlichen Konstellationen.
Finanzielle Notsituation
Einem Ersttäter konnten neun der rund 20 Vergehen nachgewiesen werden.Der zur Tatzeit erst 21-jährige Walliser kam durch den Bruder seiner damaligen Freundin in Kontakt mit der restlichen Täterschaft. Fasziniert von der Prahlerei eines bereits vorbestraften Einbrechers, liess sich der junge Mann zu Diebstählen verleiten. Angeblich aus einer finanziellen Notsituation beteiligte er sich in der Folge an neun Einbruchdiebstählen.
Durch die genaue Instruktion eines bereits vorbestraften 27-jährigen Wallisers gelang es der Clique insgesamt rund 23'000 Franken zu erbeuten. Während des Verfahrens gestanden zwei der Beschuldigten überdies, acht Einbruchdiebstähle in den Kantonen Bern und Luzern verübt zu haben.
Mit Geldstrafen zwischen 2'600 und 4'800 Franken, teils auf Probezeit und teils unter Anrechnung der Untersuchungshaft, der Übernahme der Verfahrenskosten und einer Busse von 600 Franken kamen die meisten Delinquenten glimpflich davon.
Gefängnisstrafe für einen der Täter
Für den 27-Jährigen kommt es dick: Gewerbemässiger und versuchter gewerbemässiger Diebstahl, mehrfacher Hausfriedensbruch, mehrfache Sachbeschädigung, geringfügige Sachbeschädigung, Wiederhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und Wiederhandlung gegen das Personenbeförderungsgesetz wurden ihm angelastet.
Für die Diebstähle, den Hausfriedensbruch, der Sachbeschädigung und der Wiederhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz wurde der Walliser zu 150 Tagen Haft verurteilt. Nebenbei werden ihm eine Busse von 700 Franken und die Verfahrenskosten von 2000 Franken auferlegt. Dem Kanton und dem Rechtsanwalt muss er ausserdem eine Entschädigung von insgesamt 6549 Franken bezahlen.
Die Privatkläger haben bei sämtlichen acht Tätern das Recht, auf dem Weg eines Zivilverfahrens ihre Forderungen geltend zu machen.
noa
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Kommentare
Soleil - ↑35↓2
Dieses Urteil ist ein Skandal,diesen Jungen muss man unbedingt ein Signal geben,dass es Regeln in der Schweiz gibt.Die Ausländer lachen über unsere Urteile und profitieren umso mehr. Denkt einmal an die Betroffenen und verhätschelt weniger die Gaunern.
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omo - ↑43↓2
absolut lächerliche strafen! leute, welche sogar mehrmals einbrüche begehen, gehören doch für eine gewisse zeit in den knast. und was ist mit den ausländischen straftätern? 23'000 und ein grosser sachschaden sind doch kein pappenstiel. einmal mehr wendet die justiz die ausnahmeregelung an, vermutlich begründet, mit dem ominösen "apfel aus nachbars garten" beispiel. eben kuscheljustiz par ecellence!
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