Kindsmissbrauch | Wiederholungstäter war wegen Kindsmissbrauch bereits vorbestraft
Richter schickt Pädophilen im Oberwallis hinter Gitter
Das Bezirksgericht Leuk und Westlich Raron hat einen Oberwalliser wegen sexuellen Handlungen mit zwei Kindern zu 5,5 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter folgte damit dem geforderten Strafmass der Staatsanwaltschaft Oberwallis.
Im Gefängnis und auch nach seiner Entlassung wird der 53-Jährige auf richterliche Anordnung psychiatrisch behandelt, um das Risiko für Wiederholungstaten zu verringern, wie dem Urteil zu entnehmen ist, das dem «Walliser Boten» vorliegt. Der Mann musste sich im Dezember 2015 vor dem Bezirksgericht Leuk und Westlich Raron für zwischen 2012 und 2014 begangene Taten verantworten.
Der auf dem Bau tätige Mann wurde wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher Schändung, Pornographie sowie mehrfacher Tierquälerei verurteilt. Er verzichtete auf eine Berufung, sodass das Urteil im März 2016 rechtskräftig wurde.
Langes Vorstrafenregister
Festzuhalten ist, dass der Verurteilte bereits im Jahr 1999 vom Kreisgericht Oberwallis unter anderem wegen wiederholten sexuellen Handlungen mit Kindern zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 14 Monaten verurteilt worden war. Er missbrauchte seinerzeit die Stiefkinder seiner damaligen Ehefrau.
2003 und 2011 folgten weitere Verurteilungen durch Walliser Gerichte in Form einer bedingten Geldstrafe und bedingtem Gefängnis aufgrund verschiedener Straftatbestände, unter anderem wegen Freiheitsberaubung und Entführung, Kinderpornografie, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und mehrfacher Körperverletzungen.
Missbrauch im Kinderzimmer - zwei- bis dreimal pro Woche
Auch im Fall, der jetzt zu einer Verurteilung zu 5,5 Jahren Gefängnis führte, vergriff sich der Mann an den minderjährigen Kindern seiner Ehefrau, welche diese in die Ehe mitbrachte. Die Übergriffe in den Jahren 2012 bis 2014 fanden zumeist in den Zimmern der Kinder beim Zubettgehen statt. Dabei setzte er sie psychisch so unter Druck, dass sie die Taten ihres Peinigers vor ihrer Mutter verschwiegen.
Seine Machenschaften flogen im Juni 2014 auf, als er bei einer Therapeutin des Psychiatriezentrums Oberwallis die Aussage machte, dass er mit dem Mädchen seiner Partnerin sexuelle Handlungen vornehme. Noch gleichentags verfügte die Staatsanwaltschaft Oberwallis die Festnahme des Beschuldigten sowie eine Hausdurchsuchung an, um Wiederholungstaten zu verhindern.
Kinderpornografisches Material beschlagnahmt
Die Strafermittlungen während der 18-monatigen Untersuchungshaft förderten zutage, dass der Mann zudem auf Computern und Handys eine umfangreiche Sammlung an kinderpornografischem Foto- und Videomaterial angesammelt hatte. Gleichzeitig fotografierte und filmte er seine sexuellen Handlungen mit den Kindern seiner Ehepartnerin, aber auch solche mit einer Hündin. Videos und Fotos, welche sexuelle Handlungen mit Kindern zum Inhalt hatten, besass er aber schon bevor er mit seiner neuen Ehefrau zusammenzog. Diese stellten die Ermittler auf verschiedenen Datenträgern sicher.
Nur bei Nachweis geständig
Während der Strafuntersuchung zeigte sich der Beschuldigte mehrheitlich geständig, hat aber dennoch während des Verfahrens immer nur das zugegeben, was man ihm nachweisen konnte. In seinen Erwägungen stufte das Gericht die Taten des Pädophilen als schwer ein. Ein psychiatrisches Gutachten ergab überdies, dass der Pädophile voll schuldfähig ist. Einen erneuten, bedingten Strafvollzug schloss der Richter aufgrund fehlender formeller Voraussetzungen aus.
Mit dem Strafmass von 5,5 Jahren Gefängnis folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft Oberwallis. Der Verurteilte muss die Opfer mit einer Genugtuungssumme von insgesamt 30'000 Franken entschädigen. Mit einem Zivilverfahren wollen die Opfer nun Schadenersatz geltend machen. Der Pädophile muss im Übrigen die Verfahrenskosten von 20'000 Franken sowie die Kosten des Pflichtverteidigers in der Höhe von rund 10'000 Franken übernehmen.
zen
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Kommentare
thomy - ↑5↓0
Sollte man solche Täter nicht lebenslang verwahren; "Heilung" scheint ja da nicht wirklich in Aussicht zu stehe...
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Bingo - ↑9↓0
Mit den 14 bedingten Monaten hat man ihm die allerletzte Chance gegeben. Gebt dem Unheilbaren ein Seil mit in die Zelle, so dass er noch ein kleines Bisschen seiner Ehre retten kann ! Weg mit solch selbstherrlichen, unverbesserlichen oberprimitiven Schandtätern. Ich bedaure die Leute die mit so einem zu tun haben. Ich müsste jedesmal kotzen wenn ich dieses Ekel sehen würde................
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Jolanda - ↑15↓1
Warum bekommt eine Person für wiederholte sexuelle Handlungen mit Kindern nur eine bedingte Strafe? Einfach unverständlich und skandalös!!
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(o) - ↑5↓1
In diesem Staat werden die Täter zu den Opfern. Das ist nicht das erste und bestimmt nicht das letzte Mal. Würde ich gut verstehen wenn diesem A... jemand eine Kugel verpassen würde. Der einzige richtige Schutz für Kinder. Sogar mit Garantie.
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Peter - ↑12↓0
Ab nach Sibieren Lebenslang da kostet er uns nichts
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Don - ↑22↓1
Lebenslang in Einzelhaft (23h)!!! Ohne Anrecht auf Strafminderung. Bastard
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ADEUS - ↑24↓1
Die «Strafe» ist eine Ohrfeige für die Überlebenden. Doppeltes Leiden.
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Lilly - ↑28↓1
5.5 jahre sind nicht genug
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walliserin - ↑43↓1
Bleibt nur zu hoffen, dass die Ehefrau und die Opfer (man benennt sie "Überlebende")-mit den Geschenissen umgehen und weiterleben können....
Das Strafmass scheint mir für diesen Wiederholungtäter lächerlich wenig...
Wen schützt man da eigentlich?
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leserin - ↑44↓2
Kastrieren und lebenslang
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Patricia - ↑27↓0
Wow. In Amerika wäre der lebenslänglich hinter Gitter. Und hier nur 5.5 Jahre! Das ist ein Wiederholungstäter, der ändert sich nicht.
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Besorgter Vater - ↑16↓41
Stell mal vor er wäre ein Ausländer.....
In 6 Monaten wäre eine Initiative lansiert.
"An Pädofilen die Hoden abschneiden"
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Prosper - ↑58↓2
Bei all den Taten sollte der Typ für ewig verwahrt werden. Ist ein Wiederholungstäter und wird in 5 1/2 Jahren an einem Ort, wo ohn niemand kennt wahrscheinlich wieder straffälig.
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Paul - ↑76↓0
Wow, man ist "tolerant" im Oberwallis, der gehört doch schon lange hinter Gitter.....
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