Verkehr | Neuerungen beim Seilbahn- und Personenbeförderungsgesetz
Seilbahnbranche wird administrativ entlastet
Der Bund will die Seilbahnbranche mit der Anpassung gewisser Vorschriften entlasten, ohne dabei das hohe Sicherheitsniveau zu gefährden. Gemäss Mitteilung des Bundesamts für Verkehr (BAV) sollen die Neuerungen am 1. Juli 2017 in Kraft treten.
Das BAV schlägt im Rahmen der Anpassungen vor, die Konzessionsdauer für Seilbahnen von 25 auf 40 Jahre zu verlängern. Ferner sollen geringfügige Änderungen an Seilbahnanlagen künftig genehmigungsfrei durchgeführt werden können. Ebenso wird vorgeschlagen, auf die Anerkennung von gewissen Funktionen wie dem Technischen Leiter durch den Bund zu verzichten.
Durch diese Neuerungen soll sich gemäss BAV der Aufwand für die Seilbahnunternehmen verringern, «ohne dass das Sicherheitsniveau gesenkt würde». Ebenso nehme der Personalaufwand der Bundesverwaltung ab.
Die Massnahmen sind Bestandteil des Stabilisierungsprogramms 2017-2019. Die im Stabilisierungsprogramm vorgesehenen Änderungen des Seilbahn- und Personenbeförderungsgesetzes bedürfen der Umsetzung auf Verordnungsstufe. Die Inkrafsetzung ist auf den 1. Juli 2017 vorgesehen. Gleichzeitig werden die Verordnungen an die neue EU-Seilbahnverordnung angepasst, die am 20. April 2016 in Kraft getreten ist.
Während der informellen Vorkonsultation können sich Verbände, Firmen und Kantone zu den Vorschlägen äussern. Diese dauert laut BAV bis zum 28. Januar 2017.
pd / pan
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar