Bundesgericht | Beschwerde der Betroffenen abgewiesen
Transsexuelle muss Brustvergrösserung selbst bezahlen
Eine Krankenkasse muss die Kosten für eine Brustvergrösserung bei einer Transsexuellen nicht übernehmen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Betroffenen abgewiesen.
Ein Jahr vor der chirurgischen Geschlechtsanpassung im Ausland unterzog sich die Transsexuelle im Jahr 2007 einer Hormonbehandlung. Damit wurde das Brustwachstum angeregt. Erzielt wurde eine kleine Brust mit Körbchengrösse A. Die Betroffene empfand dies als zu klein und deshalb als Makel.
Sie erkundigte sich bei ihrer Krankenkasse über eine Übernahme der Kosten für eine Brustvergrösserung mit Implantaten. Die Kasse lehnte ab und blieb auch nach erfolgter Operation 2014 dabei. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Wallis bestätigte diesen Entscheid.
Es hielt fest, dass durch die Hormonbehandlung die Brüste gewachsen seien, wie es einer Frau entspreche. Die Betroffene habe nicht aufgezeigt, inwieweit ein besonders aussergewöhnlicher ästhetischer Makel vorliege. Zudem habe sie auch nicht geltend gemacht, dass sie psychisch leide.
Folglich gebe es keinen Grund, die Anfrage um Kostenübernahme der Transsexuellen anders zu behandeln, als die einer mit weiblichem Geschlecht geborenen Frau, die ihre Brust zu klein findet.
Das Bundesgericht hat das Urteil des Kantonsgerichts bestätigt. Es hält fest, dass innerhalb der Grundversicherung keine Schönheitsoperationen übernommen werden.
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Kommentare
Clélia Morand, Vernayaz - ↑14↓0
Eine gerechte Entscheidung ,es darf ja nicht sein ,dass unsere Prämien noch höher werden um Schönheitsoperation zu unterstützen.
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