Bundesgericht gibt Swissgrid teilweise Recht
Verlauf der Gommerleitung wird nochmals überprüft
Laut Bundesgericht muss nur für ein Teilstück der Gommerleitung im Oberwallis eine Erdverlegung geprüft werden. Die Richter in Lausanne haben dem Bundesverwaltungsgericht widersprochen und die Beschwerde der Stromnetzbetreiberin Swissgrid teilweise gutgeheissen.
Die geplante Gemeinschaftsleitung von Swissgrid und SBB zwischen Bitsch/Massaboden und Ulrichen (Gommerleitung) ist Teil der Ost-West-Verbindung auf Höchstspannungsebene vom Genfersee durch das Wallis ins Tessin. Das BFE hatte 2011 die Plangenehmigung für den Bau der 35 Kilometer langen Gommerleitung als Freileitung erteilt.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die dagegen erhobene Beschwerde von betroffenen Gemeinden und Privatpersonen im vergangenen Januar gutgeheissen. Das Bundesamt für Energie (BFE) wurde aufgefordert, eine Studie zur Realisierbarkeit einer vollständigen oder teilweisen Bodenverlegung der Gommerleitung zu erstellen.
Zeitdruck
Anschliessend seien die Vor- und Nachteile zu bestimmen und mit der Freileitungsvariante zu vergleichen. Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde der Stromnetzbetreiberin Swissgrid teilweise gutgeheissen, welche Anfang Jahr das Hochspannungsnetz von Alpiq und damit auch das Gommerleitungsprojekt übernommen hatte.
Demnach muss nur für das Teilstück Binnegga-Binnachra-Hockmatta-Hofstatt eine Erdverlegung geprüft werden. Laut Gericht besteht für das Projekt Gommerleitung ein gewisser Zeitdruck. Die Rückweisungen ans BFE sei deshalb auf das absolut Gebotene zu reduzieren.
Das sei nur im Bereich Binnegga-Binnachra-Hockmatta-Hofstatt der Fall, wo das Gebiet des Regionalen Naturparks Binn betroffen werde. Werde die Rückweisung auf dieses Teilgebiet beschränkt, halte sich der zeitliche und verfahrensmässige Aufwand in Grenzen.
(Urteil 1C_175/2013 vom 11. September 2013)
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