Albinen | Neue Gemeindeschreiberin

Albiner gehen auf Nummer sicher

Albinen hat eine neue Gemeindeschreiberin.
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Albinen hat eine neue Gemeindeschreiberin.
Foto: Copyright Leukerbad Tourismus

Quelle: RZ 0

Um Rechtsunsicherheiten aus dem Weg zu gehen, wurde das Amt des Gemeindeschreibers neu besetzt. Dieser Entscheid birgt Zündstoff: Er könnte nämlich Folgen für andere Gemeinden haben.

Die Besetzung des Amts der Gemeindeschreiberin in Albinen warf in der Vergangenheit Fragen auf. So wurde bis vor Kurzem auf der Gemeindehomepage die amtierende Vizepräsidentin gleichzeitig auch als Gemeindeschreiberin aufgeführt. Demgegenüber steht das kantonale Gesetz über die Unvereinbarkeiten: «Beamte und Angestellte der Gemeinde dürfen nicht Mitglied des Gemeinderats sein», heisst es darin (die RZ berichtete).Gemeindepräsident Beat Jost sagte in besagtem Artikel damit konfrontiert: «Wir haben die Anfrage an die kantonale Dienststelle für kommunale Angelegenheiten weitergeleitet. Die Gemeinde wird dazu Stellung nehmen, sobald eine schlüssige Antwort aus Sitten vorliegt.» In der Zwischenzeit wurde in Albinen reagiert. Denn wie es in einem vor Kurzem veröffentlichten Gemeinderatsbeschluss heisst, ist das Amt der Gemeindeschreiberin neu besetzt worden. Damit wolle man diesbezügliche Rechtsunsicherheiten ausräumen: «Die Vereinbarkeit des Amts eines Gemeinderats mit der Funktion des Gemeindeschreibers ist in den Medien und in der Folge von der kantonalen Dienststelle für kommunale Angelegenheiten als gesetzeswidrig infrage gestellt worden», heisst es dort.

Folgen für weitere Gemeinden?

Die «Affäre Albinen» könnte allenfalls Folgen für andere Gemeinden haben. Wie Recherchen zeigen, werden auch in Eisten und Stalden auf ihren Homepages die jeweiligen Vizepräsidenten gleichzeitig als Gemeindeschreiber aufgeführt. «Unser Vizepräsident amtet nicht als Gemeindeschreiber in dem Sinne, sondern als Gemeinderatsschreiber. Briefe und Protokolle werden von der Gemeindeschreiberin verfasst. Einzig die Urversammlungsprotokolle verfasst der Gemeinderatsschreiber», sagt Staldens Gemeindepräsident Egon Furrer. Präsident und Gemeinderatsschreiber seien kollektiv zu zweien unterschriftsberechtigt. Die Gemeindeschreiberin sei unterschriftsberechtigt, falls von den Vorgenannten einer abwesend sei. «Die eigentlichen Aufgaben des Schreibers hat die Gemeindeschreiberin inne», so Furrer. Auch in Eisten geht es um die Unterschriftenregelung. «Nach unserer Auffassung ist alles korrekt», sagt Gemeindepräsident Urban Andenmatten.

Peter Abgottspon

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