Turtmann-Unterems | Massnahmen gegen Falschparkierer

Diesem Falschparkierer droht Ungemach

Einsam und verlassen steht dieser Anhänger auf dem Turtmänner Flugplatz.
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Einsam und verlassen steht dieser Anhänger auf dem Turtmänner Flugplatz.
Foto: RZ

Quelle: RZ 0

Immer wieder werden auf dem Flugplatz unerlaubt landwirtschaftliche Fahrzeuge abgestellt. Der Gemeinde reichts. Sie will durchgreifen.

Bereits in der Vergangenheit wurde der Flugplatz von Turtmann immer wieder als privater Parkplatz missbraucht. Nachdem die Gemeinde die Fehlbaren darauf aufmerksam gemacht hat, besserte die Situation im letzten Jahr. Wie das zuständige Gemeinderatsmitglied Olivier Jäger aber sagt, war die Freude nur von kurzer Dauer. Denn seit diesem Sommer würden insbesondere am westlichen Endes des Flugplatzes (Richtung Leuk), wieder vermehrt landwirtschaftliche Fahrzeuge und Gerätschaften abgestellt. Und das oft für längerere Zeit.

Reglement als Grundlage

Die Gemeinde stützt sich bei ihrer Intervention auf das geltende kommunale Parkplatzreglement. Demnach darf auf öffentlichem Gemeindegrund nur dort parkiert werden, wo dies durch Vorschriften oder Bezeichnungen ausdrücklich zugelassen ist. Ausserhalb der markierten Parkplätze gilt ein generelles Parkverbot. Dasselbe gilt auch für ausgediente Fahrzeuge: Solche auf öffentlichem Grund abzustellen ist gemäss Reglement ebenfalls verboten. Eine direkte Intervention gegenüber den fehlbaren Fahrzeughaltern ist für die Gemeinde nur bedingt möglich, da die Besitzer oft nicht bekannt sind. «Die meisten Fahrzeuge haben nämlich gar kein Kontrollschild», sagt Jäger. Das mache die Angelegenheit nicht einfacher. Wie also will die Gemeinde vorgehen? Wie er sagt, werde in einer ersten Phase an die Vernunft der Fehlbaren appelliert. Und weiter? Falls es nicht bessere überlege man sich weitere Massnahmen. Was für welche das sein könnten, ist ebenfalls im Parkplatzreglement geregelt: «Nicht immatrikulierte Fahrzeuge und Anhänger sowie Fahrzeuge und Anhänger ohne Kontrollschilder werden nach erstmaliger schriftlicher Verwarnung auf Kosten und Risiko des Eigentümers entfernt», heisst es dort. Darauf angesprochen sagt Jäger, dass dies erst die allerletzte Möglichkeit sei. Er sei zuversichtlich, dass es nicht soweit kommen werde.

Peter Abgottspon

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