Susten | Hundeliebhaberin kämpft um Recht

Grunder klagt gegen Tierschutz

Bea Grunder will ihre Shiva zurück.
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Bea Grunder will ihre Shiva zurück.
Foto: RZ

Quelle: RZ 1

Vor einem halben Jahr wurde Bea Grunder (57) ihre Hündin Shiva weggenommen. Jetzt klagt sie gegen den Oberwalliser Tierschutz.

Die Geschichte sorgt für Aufsehen: Am 13. Januar 2019 bekommt Bea Grunder in ihrer Wohnung in Susten ungebetenen Besuch. In der Tür stehen zwei Frauen vom Oberwalliser Tierschutz. «Nachdem zwei Meldungen gegen Frau Grunder eingegangen waren, wonach sie ihre Hündin nicht richtig halte, mussten wir nach dem Rechten sehen», rechtfertigt Tierschutzpräsident ­Martin Meul den Besuch. Dabei wird eine gewisse Verwahrlosung des Tieres festgestellt. «Der Hund war offensichtlich über einen längeren Zeitraum nicht mehr im Freien und musste sein Geschäft in der Wohnung verrichten», sagt Meul. Schliesslich wird auch noch die Polizei aufgeboten und Grunder nach eigenen Aussagen «dazu gedrängt, eine Verzichtserklärung für meinen Hund zu unterschreiben». Nach einigem Hin und Her wird der Hund vom Tierschutz mitgenommen und an einen neuen Tierhalter weitervermittelt.

«Vortäuschung falscher Tatsachen»

Jetzt wehrt sich Grunder gegen das ihrer Meinung nach unlautere Vorgehen und klagt gegen den Tierschutz. «Ich wurde unter Vortäuschung falscher Tatsachen hinters Licht geführt», ärgert sich Grunder. «Ich habe die Verzichtserklärung nur unter Vorbehalt unterschrieben. Ausserdem hat man mir versichert, dass ich meine Hündin in zwei, drei Tagen wieder abholen kann. An diese Abmachung hat man sich nicht gehalten.» Darum will sie jetzt vor Gericht das Sorgerecht für ihre Hündin erkämpfen. Tierschutzpräsident Martin Meul sieht der Klage gelassen entgegen. «Wir haben uns nichts vorzuwerfen. Und zudem hat Frau Grunder die Verzichtserklärung freiwillig unterschrieben.»

Walter Bellwald

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Kommentare

  • Martin Maurer, Eyholz - 166

    Der Tierschutz Oberwallis wiederspricht sich selbst. Einerseits sei der Hund verwahrlost wärend mehreren Tagen nur in der Wohnung gewesen. Anderseits versprechen Sie an Frau Grunder nach zwei, drei Tagen den Hund wieder abholen zu können.
    Entweder nimmt man jemandem den Hund weg, oder lässt es bleiben.
    Es kann auch an dem besten und wohlerzogensten Hund mal passieren, dass er rein macht. Dies kann ich gerne bestätigen, da ich selbst seit über 20 Jahren Erfahrung mit Hunden habe.

    Wenn es wirklich wahr ist, kann dies auch reiner Zufall gewesen sein, dass ausgerechnet dann der Hund Verdauungsstörung gehabt hat, als der Tierschutz vor der Tür Stand.

    Eine Verzichtserklärung unter Vorbehalt unterschrieben zu haben, ist wohl politisch korrekt geschrieben. Aber heisst nichts anders wie, man hat sie gezwungen.
    Wie muss das den ein Gefühl für eine ältere alleinstehende Frau sein, wenn mit der Präsenz der Polizei, unter Druck eine Verzichtserklärung vorgehalten bekommt?
    Freiwillig sieht anders aus.
    Ist wie eine Szene aus einem schlechten Mafia-Film.
    Ausserdem ist mir ein Fall bekannt, wo der Tierschutz über eine schlechte Tierhaltung informiert worden ist, der von einem böswilligen Nachbarn gemeldet wurde. Der Besitzer der Tiere hat sich sogar vorgängig mit dem Veterinäramt in Kontakt begeben um eine artgerechte Haltung zu gewährleisten.
    Ist es in diesem Fall vielleicht auch so gewesen?
    Hat der Tierschutz Oberwallis ist wohl die einzige Organisation der Schweiz mit solchen Methoden. Sonst werden mehrere Kontrollen gemacht und die Besitzer ermahnt. Erst nach einer gewissen Zeit wird ein Tier weggenommen.

    Nach den Informationen die man bis jetzt hat, hoffe ich für Frau Grunder, dass sie den Hund zurück bekommt.

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