Bitsch | Im Kanton Uri wird am 10. Februar abgestimmt

Ist die Wolfs-Initiative ungültig?

Grossrat Guido Walker hat die Initiative lanciert.
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Grossrat Guido Walker hat die Initiative lanciert.
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Quelle: RZ 0

Der von Grossrat Guido Walker eingereichten Volksinitiative «Für ein Wallis ohne Grossraubtiere» droht die Ungültigkeit. Im Kanton Uri wird am 10. Feb ruar über dieselbe Vorlage abgestimmt, obschon Teile davon auch dort für ungültig erklärt worden sind.

Am 10. Februar wird die Urner Bevölkerung über die «Regulierung von Grossraubtieren im Kanton Uri» abstimmen. Die kantonale Volksinitiative ist mit 3188 Unterschriften zustande gekommen, nötig gewesen wären gerade mal deren 600. Teile der Initiative, namentlich die geforderten Verbote der Einfuhr und der Freilassung von Grossraubtieren, seien jedoch mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Zu ­diesem Schluss kommt das Bundesamt für Justiz (BJ). Auch der von Grossrat Guido Walker aus Bitsch eingereichten Volksinitiative «Für ein Wallis ohne Grossraubtiere» droht das gleiche Schicksal. Nur dass im Wallis der gesamte Initiativtext für ungültig erklärt werden soll – zumindest wenn es nach dem Willen der grossrätlichen Justizkommission geht. Walker dagegen stützt sich auf ein Gutachten von Rechtsprofessor Rainer Schumacher, wonach die Volksinitiative mit dem Bundesrecht vollständig vereinbar ist.

Hoffen auf Signalwirkung

Auch für die Urner Regierung ist es nicht be­friedigend, eine Initiative, die von mehr als
11 Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet wurde, für teilweise ungültig zu erklären. Den Gegenvorschlag der Regierung, wonach der Kanton Uri stattdessen eine Standesinitiative beim Bund einreichen würde, hat der Urner Landrat aber wuchtig abgelehnt – mit 56:1 Stimmen und einer Enthaltung. Zur Abstimmung kommt trotzdem nur der zweifelsfrei gültige Teil der Vorlage, wonach Grossraubtiere nicht gefördert werden dürfen. Ob im Wallis derselbe Weg gewählt wird, lässt Guido Walker noch ­offen. Zunächst will er das Ergebnis im Kanton Uri abwarten. «Teile unserer Forderungen könnten auch mit der eidgenössischen Jagd­gesetz-Revision erfüllt werden», meint Walker. Letztlich sind sich Walker und die Urner darin einig, dass die Annahme der Initiative am ­Problem der Grossraubtiere wenig ändern wird, zumal der Handlungsspielraum der Kantone sehr begrenzt ist. Beide hoffen aber auf eine ­Signalwirkung, sofern die kantonalen Initiativen im Kanton Uri und im Wallis angenommen werden.

Christian Zufferey

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