Bauwirtschaft | Franz Ruppen fordert Gesetzesänderung

Leerwohnungen sollen nicht mehr als Zweitwohnungen gelten

Leerwohnungen gelten nach zwei Jahren als Zweitwohnungen.
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Leerwohnungen gelten nach zwei Jahren als Zweitwohnungen.
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Quelle: RZ 0

Nationalrat Franz Ruppen will, dass leer stehende Wohnungen nicht mehr als Zweitwohnungen gelten. Dass Leerwohnungen als Zweitwohnungen betrachtet würden, werde der Problematik nicht gerecht.

Im geltenden Zweitwohnungsgesetz gilt folgende Regel: Steht eine Immobilie mehr als zwei Jahre leer, wird sie als Zweitwohnung betrachtet. Dies kann im Einzelfall grosse Auswirkungen darauf haben, ob eine Gemeinde den Bau von Zweitwohnungen bewilligen darf oder eben nicht. Deutlich wurde dies in den letzten Monaten am Fall der Gemeinde Bitsch (die RZ berichtete). Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ­hatte bei der Überprüfung des Wohnungsinventars der Gemeinde festgestellt, dass sechs Wohnungen länger als besagte zwei Jahre leer standen. Da der Zweitwohnungsanteil in Bitsch knapp um den Grenzwert von 20 Prozent liegt, hatte dies zur Folge, dass diese sechs als Zweitwohnungen angesehenen Immobilien den Anteil über die 20-Prozent-Marke klettern liessen. Die Folge war und ist, dass in Bitsch, zumindest bis im kommenden Jahr, keine Baubewilli­gungen für Zweitwohnungen mehr erteilt ­werden dürfen.

«Nicht zielführend»

Diese Regelung findet SVP-Nationalrat Franz Ruppen alles andere als zielführend. «Die aktuelle Regelung wird der Problematik nicht gerecht», sagt er. Damit mein Ruppen, dass leer stehende Wohnungen nicht immer innerhalb von zwei Jahren wieder vermietet oder verkauft werden können. «Aus meiner Erfahrung als ­Notar weiss ich, dass insbesondere wenn Erbengemeinschaften im Spiel sind oder Objekte ­renoviert werden müssen, es manchmal halt länger als zwei Jahre dauern kann, bis eine Wohnung wieder bewohnt ist», so der Nationalrat. «Zudem ist es grundsätzlich abstrus, eine leer stehende Wohnung als Zweitwohnung zu betrachten, da es sich ja nicht um eine Zweitwohnung im eigentlichen Sinne handelt.»

Längere Frist gefordert

Aus diesen Überlegungen heraus setzt sich ­Nationalrat Ruppen für eine Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes ein. Eine entsprechende Motion wurde von ihm bereits eingereicht.
«Ich fordere, dass die Frist, nach der Leerwohnungen als Zweitwohnungen gelten, von zwei auf fünf Jahre verlängert wird», erklärt er. «Das würde den Handlungsspielraum für die Gemeinden vergrössern.» Eigentlich wäre es Ruppen am liebsten, wenn es für leer stehende Wohnungen gar keine Frist gäbe, doch dies sei im Moment «politisch wohl kaum durchzusetzen», ist der SVP-Nationalrat überzeugt.

Martin Meul

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