Wirtschaft | Geschlossene Geschäfte am Sonntagsverkauf

Regelung bei den Sonntagsverkäufen sorgt für Diskussionen

Auch in Einkaufscentern dürfen an Sonntagsverkäufen nicht alle Geschäfte geöffnet haben.
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Auch in Einkaufscentern dürfen an Sonntagsverkäufen nicht alle Geschäfte geöffnet haben.
Foto: Ron Dauphin/unsplash.ch

Quelle: RZ 0

Am Sonntagsverkauf vom vergangenen Samstag in Brig-Glis blieben einige Geschäfte geschlossen, die in den letzten Jahren geöffnet hatten. Das sorgt für Gesprächsstoff.

«Geschlossen» hiess es am letzten Samstag bei der Optikerkette Fielmann. Obwohl die meisten anderen Geschäfte im Simploncenter, wo auch der Optiker residiert, anlässlich des ersten Sonntagsverkaufs in Brig-Glis geöffnet hatten, blieben die Lichter bei Fielmann aus.

Neues Gesetz als Grund?

Dies ist eigentlich untypisch, denn die im Simploncenter ansässigen Unternehmen sind vertraglich verpflichtet, ihre Öffnungszeiten denen des Centers anzupassen. Will heissen: Hat das Center offen, haben auch die Läden offen. Doch nun war dies am letzten Samstag anders. Der Grund für die ­geschlossenen Türen ist ein einigermassen komplizierter Sachverhalt. So wurden verschiedene Geschäfte aus dem Dienstleistungsbereich von den kantonalen Behörden mittels Brief (liegt der RZ vor) dahingehend informiert, dass gemäss dem schweizerischen Arbeitsgesetz Betriebe des Detailhandels an Sonntagsverkäufen geöffnet haben dürfen, jedoch nicht Betriebe aus dem Dienstleistungs­sektor. Heisst: Lebensmittelläden dürfen ihre Produkte verkaufen, Coiffeure oder Reisebüros dürfen ihre Dienstleistungen jedoch nicht anbieten. Für Geschäfte wie Optiker oder Apotheken, welche eine Mischform aus beidem darstellen, gilt indes die Spezialregel, dass im Falle einer Apotheke beispielsweise Kosmetika verkauft, jedoch keine Medikamente auf Rezept abgegeben werden dürfen. «Entgegen der mehrfach geäusserten Meinung, dass das von den Dienst­stellen verfasste Schreiben auf dem neuen kantonalen Gesetz über die ­Ladenöffnungszeiten beruht, ist das Ganze vielmehr auf das schweizerische Arbeitsgesetz zurückzuführen, das schon seit 2008 in Kraft ist», sagt Alain Guntern, Apotheker und Präsident des Gewerbevereins von Brig-Glis.

Auf Betreiben der Unia?

Stellt sich die Frage, warum erst in diesem Jahr die Dienstleistungs­betriebe im Wallis darauf aufmerksam gemacht wurden, dass sie an Sonntagsverkäufen grundsätzlich nicht geöffnet haben dürfen? In Gewerbekreisen munkelt man, dass die kantonalen Dienststellen von der Gewerkschaft Unia darauf hingewiesen wurden, dass gewissen Geschäfte an Sonntagsverkäufen nicht geöffnet haben dürfen, woraufhin die Behörden dies den Unternehmen im Kanton mitteilten. Die Gewerkschafts­sekretärin der Unia Oberwallis, Renata Werlen, konnte dies bis Redaktionsschluss jedoch nicht bestätigen, betonte allerdings, dass das Arbeitsgesetz dafür da sei, «die Angestellten vor übermässiger Arbeits­belastung zu schützen», weshalb die korrekte Anwendung des Gesetzes natürlich zu begrüssen sei. Dieser Argumentation kann der Präsident des Gewerbevereins von Brig-Glis, Alain Guntern, nur bedingt zustimmen. «Irgendwie ist das Argument, dass man die Angestellten schützen will, fadenscheinig», sagt er. «Einerseits gibt es doch ziemlich ein paar Ausnahmeregelungen.» So können beim Inhaber einer Apotheke auch an Sonntagsverkäufen durchaus Rezepte eingelöst werden. «Ist der Chef anwesend, gibt es also keinen Grund, eine Apotheke am Sonntagsverkauf nicht zu öffnen», sagt Apotheker Guntern. Auch für Dienstleister in Bahnhöfen und Tourismusdestinationen gelten eigene Regeln, sodass diese an Sonntagsverkäufen ebenfalls geöffnet haben können. Alain Guntern sieht aber noch ein anderes Problem. «Gerade auch bei Dienstleistungen wird die Konkurrenz im Netz immer stärker. Stehen die Kunden an Sonntagsverkäufen vor geschlossenen Türen, erhöht dies das Risiko, dass sie zu Online-Anbietern abwandern.» Guntern sieht nun die Politik in Bundesbern in der Pflicht. «Eine Anpassung des Arbeitsgesetzes wäre sicher eine Überlegung wert», sagt er.

Martin Meul

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