Raron | Entscheidet das Bundesgericht gegen die Gemeinde?

Schlechte Signale für neue Rarner Arena

Bei der Suche nach Ersatz für die Goler Arena sieht es nicht gut aus.
1/1

Bei der Suche nach Ersatz für die Goler Arena sieht es nicht gut aus.
Foto: RZ

Quelle: RZ 0

In Raron wartet man immer noch auf das Urteil des Bundesgerichts zum Bau einer Markthalle und einer Ringkuharena. Allerdings macht man sich Sorgen, dass der Entscheid zuungunsten der Gemeinde ausfallen könnte.

Wann das Bundesgericht über den Bau einer Markthalle und einer neuen Arena für Stechfeste in Raron entscheiden wird, ist nicht bekannt. Dieser Fakt bereitet der Gemeinde allerdings Bauchschmerzen. «Es kann morgen oder aber auch erst im Dezember der Fall sein», sagt der Rarner Gemeindepräsident Reinhard Imboden. «Wir hoffen aber, dass das Urteil möglichst schnell erfolgt, denn langsam drängt die Zeit.»

Straffer Zeitplan

Grund dafür, dass die Uhr für das Projekt immer lauter tickt, sind die vom Bund zugesicherten Subventionen in der Höhe von 2,2 Millionen Franken. «Um auf diese Gelder zurückgreifen zu können, muss das Projekt bis Ende 2018 vollendet sein», erklärt Imboden das Dilemma der Gemeinde. «Je länger wir auf das Urteil des Bundesgerichts warten müssen, umso schwerer wird es natürlich, diesen Termin einzuhalten.» Schliesslich müsse noch ein Baugesuch eingegeben werden und der Bau benötige auch seine Zeit.

Kritisches Bundesgericht?

Derweil besteht jedoch die Möglichkeit, dass es gar nicht so weit kommt. Denn die Gemeinde Raron hegt den durchaus begründeten Verdacht, dass das Bundesgericht gegen sie entscheiden könnte. Grund für das ungute Gefühl ist eine Stellungnahme des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) zuhanden des Bundesgerichts. Das Bundesamt selbst will sich auf Anfrage der RZ nicht zum genauen Inhalt dieser Vormeinung äussern und verweist auf das laufende Verfahren. Der Rarner Gemeindepräsident Imboden jedoch sagt: «Das ARE steht dem Projekt negativ gegenüber. Es stösst sich daran, dass für den Bau der ‹Manhatten-Arena› eine Spezialzone geschaffen wurde, da es sich beim betroffenen Gebiet eigentlich um eine Landwirtschaftszone handelt.» Gegen dieses Vorgehen hatten zwei Unternehmen eingesprochen und das Urteil des Walliser Kantonsgerichts, welches der Gemeinde recht gab, ans Bundesgericht weitergezogen. Imboden befürchtet nun, dass die Richter in Lausanne den Sachverhalt ganz gegenteilig beurteilen könnten, als es die Walliser Richter taten. «Wir müssen stark davon ausgehen, dass das Bundesgericht sich im Zuge der revidierten Raumplanung nur an der Zonenkonformität des Bauvorhabens orientieren wird und die Bedürfnisse der Region aussen vor lässt», sagt der Gemeindepräsident. «Sollte dies tatsächlich der Fall sein, ist das Projekt stark gefährdet.»

Plan B in Bearbeitung

Ein negativer Entscheid seitens der Richter in Lausanne wäre mit grosser Sicherheit das Ende des aktuellen Projekts. Verschärft wird die Situation dadurch, dass es im Moment keinen Alternativplan gibt. «Im Moment existiert kein Plan B», sagt Imboden. «Wir sind aber dabei, einen solchen zu erarbeiten.» Details könne man zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht bekannt geben. «Entgegen aller Befürchtungen hoffen wir aber auch weiterhin auf einen positiven Entscheid aus Lausanne zugunsten des ur­sprünglichen Projekts», so Im­boden abschliessend.

Martin Meul

Artikel

Kommentare

Noch kein Kommentar

Kommentar

schreiben

Loggen Sie sich ein, um Kommentare schreiben zu können.

zum Login

Sitemap

Impressum

MENGIS GRUPPE

Pomonastrasse 12
3930 Visp
Tel. +41 (0)27 948 30 30
Fax. +41 (0)27 948 30 31