Region | Neues Gesetz geplant

Tierschützer bleiben anonym

Tierschutz im Auge behalten.
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Tierschutz im Auge behalten.
Foto: Martin Schemm/pixelio.de

Quelle: RZ 1

Der neue Gesetzesentwurf zum Tierschutzgesetz sieht vor, dass jemand, der einen mutmasslichen Verstoss meldet, anonym bleiben kann. Kantonstierarzt und Oberwalliser Tierschutz begrüssen diese Massnahme.

Das neue Tierschutzgesetz gibt zu reden, noch bevor es in Kraft tritt. Der neue Gesetzesentwurf sieht nämlich vor, dass der Name von Personen, die einen mutmasslichen Verstoss gegen die Tierhalteverordnung melden, nicht offengelegt wird. Sowohl der Oberwalliser Tierschutz wie auch der Kantonstierarzt begrüssen die neue Regelung.

Tierschutz im Vordergrund

Für den Kantonstierarzt Eric Kirchmeier ist der Entwurf nur eine Anpassung an das bestehende Gesetz. «Für uns bedeutet das keine grundlegende Änderung, denn wir garantieren schon heute die Anonymität für diejenigen Personen, die uns Verstösse melden.» Nichtsdestotrotz begrüsse man den Änderungsantrag, «weil wir dadurch eine klare Antwort auf Anfragen von Personen haben, die unbedingt wissen wollen, wer sie angezeigt hat». Auch Martin Meul vom Oberwalliser Tierschutz unterstützt die geplante Gesetzgebung. «Wir hoffen, dass dadurch mehr Leute den Mut finden, auf Verstösse gegen das Tierschutzgesetz aufmerksam zu machen.» Man sei guter Dinge, dass diese Regelung den Tierschutz im Wallis vorwärtsbringe, erklärt Meul.

Eine Flut von Meldungen?

Dass die neue Gesetzgebung dazu verleiten könnte, beispielsweise den ungeliebten Nachbarn anzuschwärzen, glaubt Meul nicht. «Erstens führt eine Meldung nicht automatisch zu einer Massnahme und zweitens werden die eingegangenen Anzeigen vom Veterinäramt genau geprüft. Dadurch zeigt sich relativ schnell, ob ein Verdacht begründet ist oder nicht.» Auch Kantonstierarzt Eric Kirchmeier glaubt nicht, dass die neue Regelung eine Flut von Meldungen nach sich zieht. «Sollte dies doch der Fall sein, wäre das in der Tat problematisch, da wir schon jetzt mit den verfügbaren Ressourcen an unsere Grenzen stossen. Aber wir dürfen in diesem Zusammenhang nicht vergessen, dass unsere oberste Priorität darin besteht, unsere Tierschutzaufgabe zu erfüllen.»

Walter Bellwald

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Kommentare

  • Arthur Heinzmann, Visp - 44

    Zitat: **Der neue Gesetzesentwurf zum Tierschutzgesetz sieht vor, dass jemand, der einen mutmasslichen Verstoss meldet, anonym bleiben kann. Kantonstierarzt und Oberwalliser Tierschutz begrüssen diese Massnahme** Zitat ende
    Wieso überrascht mich das nicht? Irgendwie scheinen Staat & Co lieber auf Gerüchte zu achten, als auf professionelle, gesetzeskonforme Ermittlungen. Dass solche Gesetze nur dazu beitragen, Nachbarschaftsstreitigkeiten und Intrigen zu fördern, sollte doch jedem einigermassen normal denkenden Menschen klar sein.
    Es gibt ja vieles, das ich nicht verstehen kann, dass aber der Staat nun auch noch Feigheit unterstützt.... da ergibt sich bei mir nur ein weiteres Kopfschütteln.

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