Zweitwohnungsgesetz
Pro Natura: «Eine Ohrfeige»

Pro Natura lehnt grosse Teile der Vorlage dezidiert ab und beantragt grundlegende Änderungen. (Symbolbild)
Foto: Keystone
In diesen Tagen läuft die Vernehmlassungsfrist zum Bundesgesetz über Zweitwohnungen ab. Pro Natura lehnt grosse Teile der Vorlage entschieden ab und beantragt grundlegende Änderungen.
Der Gesetzesentwurf ist für Pro Natura eine Ohrfeige an die Mehrheit des Schweizer Stimmvolks, wie die Organisation am Dienstag mitteilt. Würde dieser Vorschlag nämlich in Kraft treten, gäbe es künftig womöglich mehr neue Zweitwohnungen als vor der angenommenen Zweitwohnungsinitiative, befürchtet man.
Seit dem 11. März 2012 verbietet die Bundesverfassung einen Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent pro Gemeinde, weil die Mehrheit des Schweizer Stimmvolks so entschieden hat.
Der Entwurf für das Ausführungsgesetz, den der Bundesrat bis am 20. Oktober in die Vernehmlassung geschickt hat, nehme das Verbot gerade mal in knapp vier Zeilen auf. Mehr als vier Seiten würden sich hingegen mit den diversen Möglichkeiten befassen, wie auch über der 20-Prozent-Marke noch Zweitwohnungen gebaut werden oder wie bestehende Wohnungen in Zweitwohnungen umgewandelt werden können.
Die vorgeschlagenen Bedingungen, mit denen vor allem «warme», touristisch bewirtschaftete Zweitwohnungsbetten zugelassen werden sollen, erachtet Pro Natura als ungenügend und als einfach zu umgehen. Die Tatsache, dass der Entwurf einen eigenen Artikel gegen Missbräuche enthalte, sei ein deutlicher Hinweis darauf, dass der Bundesrat selber nicht an die korrekte Anwendung des Gesetzes glaube.
Pro Natura lehnt grosse Teile der Vorlage zu grossen Teilen ab und beantragt grundlegende Änderungen.
Artikel
Kommentare
Noch kein Kommentar