Leuthard gegen Kündigung
Wolfsabschüsse auch mit Berner Konvention möglich
Allzu stark Schaden stiftende Wölfe lassen sich auch ohne Kündigung der Berner Konvention abschiessen, sagt CVP-Bundesrätin Leuthard.
Wollen Schweizer Wildhüter einen Wolf abschiessen, der allzu stark in den Herden wütet, braucht es keine Kündigung der Berner Konvention. Dieses Vertragswerk lasse solche Abschüsse und auch die Populationskontrolle zu, sagte Bundesrätin Doris Leuthard am Dienstag im Ständerat.
Der Walliser Ständerat Jean-René Fournier (CVP) wollte in einer Interpellation am Dienstag im Ständerat wissen, was eigentlich mit den entsprechenden Motionen geschehen sei. In diesen Vorstössen verlangten beide Räte den Austritt aus der Berner Konvention zum Schutz der Grossraubtiere und den Wiedereintritt unter Vorbehalt. Schliesslich müsse der Bundesrat den Willen des Parlaments achten, sagte Fournier.
In ihrer Antwort verwies Bundesrätin Leuthard darauf, dass sich seit dem Einreichen der Motion gewichtige rechtliche Parameter verschoben hätten. Einerseits sei auf Ebene Bundesrat die eidgenössische Jagdverordnung revidiert worden. «Im Juni 2012 haben wir hier in Artikel 4 die Regulation der Grossraubtiere neu zugelassen; auch eben für die Bereiche von Schäden an Nutztieren oder am Jagdregal; das ist jetzt in Kraft.»
Und viel wesentlicher noch sei, dass andererseits die Berner Konvention selber am 2. Dezember 2011 eine Neufassung der Resolution Nr. 2 verabschiedet habe. «In dieser Resolution Nr. 2 wurde die Auslegung von Artikel 8 und 9 der Konvention erklärt und angepasst; dies betrifft die Ausnahmen von den Schutzbestimmungen.» Das sei neu. Das gebe nun den nötigen Spielraum und erlaube, die Regulation des Wolfes in der Schweiz mit dieser neuen Grundlage vorzunehmen.
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