Trockenheit | Generelles Feuerverbot im Freien
Kanton Wallis verbietet Feuerwerke am 1. August
Seit Freitag gilt im gesamten Wallis ein generelles Feuerverbot. Das gilt auch für das Abfeuern von Feuerwerken an allen 1.-August-Feiern.
Der Staatsrat des Kantons Wallis hat einen Beschluss um ein generelles Feuerverbot im Freien mit sofortiger Wirkung für das gesamte Kantonsgebiet gefasst, wie die Staatskanzlei am Freitag mitteilte. Die Bevölkerung ist aufgefordert, die Anordnungen der Gemeindebehörden strikte zu befolgen und alles zu unternehmen, damit die Wälder, Wiesen, Brachlandschaften, Maiensäsen und Wohnzonen von Bränden verschont bleiben. Dies gilt auch für das Abfeuern von Feuerwerk.
Seit mehreren Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet und ausser einigen Gewittern wird es in den nächsten Tagen kaum regnen. Die Böden sind stark ausgetrocknet und die Vegetationsentwicklung ist gehemmt. Bei dieser trockenen Witterung, den warmen Winden und den hohen Temperaturen ist die Feuergefahr maximal. Wald, Wiesen und Gestrüpp sind die sensiblesten Zonen.
Deshalb hat der zuständige Staatsrat Jacques Melly einen Beschluss um ein generelles Feuerverbot im Freien gefasst. Dies gilt auch für das Abfeuern von Feuerwerk für die bevorstehenden Anlässe und für alle 1. Augustfeiern. Die Verantwortlichen der Verkaufsstellen von Feuerwerk oder anderen Feuerwerksartikel zu Vergnügungszwecken, sind gebeten Ihre Kundschaft vor dem Kauf über diese Massnahme zu informieren.
Die Benützung von Gas- und Elektrogrillen wird toleriert unter folgenden sicherheitstechnischen Massnahmen: Der Grill oder ein entsprechendes Stromaggregat muss auf einer festen Unterlage abgestellt werden (Beton, Teer) und auf jeden Fall ist es untersagt, einen Grill direkt auf eine nicht feuerfeste Unterlage (Wald, dürres Gras, u.s.w.) abzustellen. Die nötigen Löschmittel für den Ersteinsatz sind in genügender Anzahl vorhanden und bereitzustellen. (Löscher, Gartenschlauch, u.s.w.).
Eine Entspannung der Lage ist erst nach einer intensiven Regenperiode von mindestens 3 Tagen zu erwarten. Kurze Regenschauer und Gewitter vermögen die gefährliche Situation nicht zu entschärfen.
Die Gemeinden sind gemäss geltender gesetzlicher Grundlagen auf ihrem Territorium verantwortlich für die Durchsetzung dieser Massnahmen. Die offiziellen Kontrollorgane werden jegliche Widerhandlungen den zuständigen Behörden anzeigen.
zen
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Kommentare
Joel - ↑1↓1
Ich finde zum 1 AUGUST der Nationale Feiertag der Schweiz gehören Feuerwerke DAZU! Ohne feuerwerke ist es kein 1AUGUST! (Heute hat es bei uns den ganzen Tag geregnet !? wiso immer noch verbot ? Es ist einfach kein AUGUST!!!!
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Mariechen - ↑5↓6
Ich finde das Feuerwerk im Sommer sowieso zu gefährlich, manche Menschen kümmern sich nicht darum, wohin die herunterfallenden Teile liegenbleiben und diese können dann einen Brand auslösen.
Zudem haben viele Tiere panische Angst vor diesem Geknalle und deshalb ist es besser, wenn das Feuerwerk ausfällt.
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mike - ↑8↓2
Verkauf auch verbieten
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Hans - ↑5↓4
Feuerwerk gehört zu Silvester - ist auch schöner im Winter.
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Joel - ↑1↓3
Nein auch am 1 . August (Nationaler Feiertag!)
Lex - ↑13↓7
Bravo so genießen die armen Tiere auch einen schönen 1. August !!!
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Marlis - ↑3↓6
Genau das meine ich auch dan haben die Tiere ihre.Ruhe und Frieden