Justiz | Wegen Mangels an Beweisen
Axt-Angreifer von Martinach freigesprochen
Weil er verdächtigt wurde, eine Rentnerin in Martinach mit einer Axt angegriffen zu haben, ist ein 30-jähriger Franzose im August des vergangenen Jahres zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Wegen Mangels an Beweisen wurde er nun vom Kantonsgericht freigesprochen.
Die Axt-Attacke auf die 70-jährige Frau erfolgte im Juli 2014 beim Friedhof in Martinach. Die Rentnerin war damals mit ihrem Hund unterwegs, als der mit einer Axt bewaffenete Mann über sie herfiel. Nach 13 Axthieben, durch die die Frau fünf Schädelbrüche erlitt, wurde sie von einem Jogger blutüberströmt entdeckt. Dieser alarmierte sofort die Rettungskräfte.
Im August des vergangenen Jahres musste sich der mutmassliche Täter, ein 30-jähriger Franzose, vor dem Kreisgericht Martinach wegen versuchten Mordes verantworten. Er war drei Wochen nach der Tat von seinem Opfer formell wiedererkannt worden. Zudem hatte er seinen Ärzten im Vorfeld von seinen Mordabsichten mit einer Axt berichtet. Bis zuletzt bestritt der Angeklagte die Tat jedoch. Die Richter in Martinach verurteilten ihn zu sieben Jahren Zuchthaus, wo er sich auch einer psychiatrischen Behandlung hätte unterziehen sollen.
Vor dem Kantonsgericht ist er nun aber wegen Mangels an Beweisen freigesprochen worden, wie «lenouvelliste.ch» am Mittwoch berichtete. Weil er seit August 2014 in Haft sass, wurde ihm zudem eine Entschädigung von 120'000 Franken zugesprochen.
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